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Kommission will Nutzung von Verkehrsmittel für irreguläre Migration bekämpfen

Die Europäische Kommission (KOM) will gegen den zunehmenden Missbrauch gewerblicher Beförderung durch kriminelle Netze vorgehen. Dafür hat sie am 6. Juni 2023 ein Paket strategischer Maßnahmen vorgestellt, das drei Säulen umfasst: gesetzgeberisch, operativ und diplomatisch. Ziel ist es, gegen solche Fälle vorzugehen, in denen Verkehrsmittel zur Erleichterung der irregulären Migration in die EU missbraucht werden, insbesondere auf dem Luftweg.
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Die von der KOM vorgeschlagene Toolbox zur Begrenzung der irregulären Migration im Verkehrsbereich beinhaltet zwei rechtliche Maßnahmen: Zum einen fordert sie die Wiederaufnahme und den raschen Abschluss der Verhandlungen über die Ende 2021 von ihr vorgeschlagene Verordnung über Maßnahmen gegen Verkehrsunternehmen, die Menschenhandel oder die Schleusung von Migranten im Zusammenhang mit der unerlaubten Einreise in die EU erleichtern. Zum anderen sieht sie die Möglichkeit, Betriebsgenehmigung von Luftfahrtunternehmen auszusetzen oder zu widerrufen. Dieser Schritt könnte erwogen werden, wenn die Unternehmen die Anforderungen an die Zuverlässigkeit gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich nicht erfüllen.

Im operativen Bereich erwartet die KOM von einer verstärkten Nutzung des EU‑Vorsorge- und Krisenmanagementnetzes für Migration (Blueprint-Netz) positive Effekte. Dies betrifft insbesondere eine bessere Erfassung der Gesamtlage, wenn es um die Nutzung von Verkehrsunternehmen zur Erleichterung der irregulären Migration in die EU geht. Um Flüge zu überwachen und Daten über neu entstehende Routen zu sammeln, regt die KOM an, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen ihr, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) auszubauen.

Außerdem erhofft sich die KOM, aufgrund der Bedeutung des europäischen Verkehrsmarkts, Einfluss auf Verkehrsbehörden und -unternehmen in Drittstaaten ausüben zu können. Dies soll insbesondere bei der konkreten Zusammenarbeit mit Drittstaaten und über Informationskampagnen über bestimmte Routen umgesetzt werden.

Die neuen Vorschläge werden in die Beratungen des Rates Inneres des Europäischen Rates einfließen. (UV)

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