Hintergrund für den EU-einheitlichen Regelungsvorschlag ist die Tatsache, dass nur die Hälfte der Mitgliedstaaten über einen rechtlichen Rahmen zur Unterstützung sozialwirtschaftlicher Unternehmen verfügt.
Mit der Initiative will die KOM mehr Augenmerk auf die sozialwirtschaftlichen Unternehmen in der EU lenken, die in den verschiedensten Bereichen tätig sind, von Sozial- und Pflegediensten über den Wohnungsbau bis hin zur Freizeitgestaltung und erschwinglicher Energie. Die Rechtsformen sind dabei recht unterschiedlich und umfassen Genossenschaften, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Sozialunternehmen. Obwohl diese Unternehmen einen großen gesellschaftlichen Beitrag leisten, stoßen sie nach Einschätzung der KOM häufig auf Hindernisse, die auf mangelndes Verständnis und fehlende Anerkennung ihrer Geschäftsmodelle zurückzuführen sind. Um diese Defizite abzubauen, werden die Mitgliedstaaten in der vorgeschlagenen Ratsempfehlung aufgerufen Entwicklungsstrategien für die Sozialwirtschaft auszuarbeiten. Diese sollen Maßnahmen zur Anpassung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen enthalten, um ein günstigeres Regelungsumfeld für diesen Wirtschaftsbereich zu schaffen.
So werden die Mitgliedstaaten etwa aufgefordert, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu konzipieren, die Arbeitnehmer in Sozialunternehmen zu unterstützen, soziales Unternehmertum zu fördern und faire Arbeitsbedingungen durch einen sozialen Dialog und Tarifverhandlungen zu garantieren. Andere Handlungsfelder sieht die KOM bei einem besseren Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei staatlichen Beihilfen. Darüber hinaus empfiehlt die KOM, die verfügbaren europäischen Fördermittel, wie den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das europäische Investitionsprogramm InvestEU, zur Unterstützung der der Sozialwirtschaft zu nutzen.
Gleichzeitig hat die KOM die zentrale Website Gateway für die Sozialwirtschaft gestartet. Sie soll den sozialwirtschaftlichen Unternehmen als vielfältige Informationsquelle dienen und insbesondere den Auf- und Ausbau der wirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützen. Hier finden sich beispielsweise Angaben über EU-Finanzierungen, Schulungsmöglichkeiten und Veranstaltungen, länderspezifische Informationen und Hinweise zu zusätzlichen Ressourcen.
Im nächsten Schritt müssen die Mitgliedstaaten den Kommissionsvorschlag für die Empfehlung des Rates erörtern und verabschieden. 18 Monate nach der Annahme sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Strategien für die Sozialwirtschaft vorzulegen. (UV)