Die Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern sieht vor, dass die Europäische Kommission (KOM) bis Ende 2025 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie vorlegt. Dabei soll bewertet werden, ob die Vorschriften funktionieren und zusätzliche Maßnahmen oder Änderungen, wie eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf weitere Rechtsakte, notwendig sind. Darauf aufbauend wird der Aktionsplan etwa Maßnahmen in Bezug auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs, zur Verbesserung der bestehenden Kooperationsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten und zur Zusammenarbeit bei Verstößen im grenzüberschreitenden Bereich umfassen. Des Weiteren soll der Bericht auf die bestehenden Kooperationsmechanismen und die Zusammenarbeit bei Verstößen im grenzüberschreitenden Bereich eingehen.
Im März 2025 verurteilte der Europäische Gerichtshof fünf Länder zu Geldstrafen – darunter Deutschland. Die Mitgliedstaaten hatten es versäumt, Vorschriften zum besseren Schutz von Whistleblowern zu erlassen, wenn diese Betrug, Steuerhinterziehung, Datenschutzverletzungen und andere Vergehen aufdecken. Die Richtlinie war nach Skandalen wie LuxLeaks oder den Panama Papers beschlossen worden, bei denen deutlich wurde, wie stark Europa auf geschützte Hinweisgeber angewiesen ist.
Alle Interessierten sind aufgefordert, Stellungnahmen zur Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern auf der Konsultationsseite der KOM bis zum 18. September 2025 abzugeben. (UV)