| Binnenmarkt

Kommissionsbericht zu reglementierten Berufen

Die Kommission hat am 9. Juli 2021 ihre Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung von 2017 aktualisiert und fordert von den Mitgliedstaaten erneut eine stärkere Liberalisierung des Berufsrechts. Ziel ist es, Hindernisse im Binnenmarkt abzubauen. Die Empfehlungen betreffen Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Buchprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer.

In der Mitteilung wird analysiert und bewertet, wie restriktiv sich jeweils Hindernisse auswirken, die für vergleichbare Berufe in den Mitgliedstaaten bestehen. Die EU-Kommission erkennt grundsätzlich an, dass Reglementierung zur Korrektur von Marktversagen gerechtfertigt sein kann. Jedoch widerholt sie den Vorwurf, dass die Einschränkungen teilweise unverhältnismäßig seien. So zeigt sich die Kommission enttäuscht über die geringe Befolgung ihrer Empfehlungen aus dem Jahr 2017. Die länderspezifischen Empfehlungen beziehen sich auf nationale Vorschriften, die den Zugang zu diesen Dienstleistungen und deren Ausübung regeln. Dabei werden beispielsweise große Tätigkeitsbereiche Fachleuten mit spezifischen Qualifikationen vorbehalten oder die zulässigen Arten von Unternehmensformen und Eigentumsstrukturen eingeschränkt. Diese Praktiken können den Wettbewerb einschränken.

Deutschland empfiehlt die Kommission beispielsweise, bei Anwälten mehr Transparenz in Bezug auf die Zugangsregeln für Rechtsanwälte, die vor den obersten Gerichten tätig werden wollen, zu schaffen. Außerdem sollte die Notwendigkeit der Beibehaltung von Mindestaltersbeschränkungen vor dem Bundesgerichtshof überprüft werden. In Bezug auf Patentanwälten in Deutschland hinterfragt die Kommission die besonderen Qualifikationsanforderungen, z. B. die Anforderung von mehrjähriger Berufserfahrung oder Berufsausbildung zusätzlich zur Grundausbildung. (UV)

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