In dem Schreiben bestätigt von der Leyen, dass die lang erwartete Rückführungsrichtlinie vor März 2025 vorgestellt werden soll. Ein Neuentwurf der aktuellen Rückführungsgesetzgebung hängt seit mehr als vier Jahren im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des EU-Parlaments fest.
Die Europäische Kommission (KOM) plant, diesen Neuentwurf aufzuheben und im ersten Quartal 2025 einen völlig neuen legislativen Rahmen vorzuschlagen, wie EU‑Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, bereits letzte Woche beim Treffen der EU-Innenministerinnen und -minister bekannt gab.
Laut von der Leyens Schreiben wird die neue Richtlinie in zwei Vorschläge aufgeteilt: Ein gemeinsamer Ansatz für Rückführungen wird durch ein zweites Gesetzesdokument ergänzt, das sich auf die Digitalisierung des Rückführungsmanagements und den Datenschutz konzentriert. Das Schreiben betont, dass der neue gemeinsame Ansatz für Rückführungen auf „innovativen Lösungen“ aufbauen wird, die von den Mitgliedstaaten Anfang dieses Jahres diskutiert wurden.
Die Umsetzung des Migrations- und Asylpakts, eine der obersten Prioritäten der neuen KOM, wird ebenfalls in dem Schreiben angesprochen. Von der Leyen hebt drei zentrale Bereiche der Zusammenarbeit für die frühzeitige Umsetzung hervor: die Verbesserung der Verwaltung der Außengrenzen, die Steigerung der Effizienz und Fairness des Dublin-Systems sowie eine effektivere Verwaltung von Aufnahmesystemen und Rückführungen. (MF)