Mit dem Datengesetz werden die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Grundlagen für eine intensivere Nutzung der in allen Wirtschaftszeigen erzeugten Daten geschaffen. Die neuen Vorschriften sollen mehr Daten für die Wiederverwendung verfügbar machen. Die Kommission erhofft sich bis 2028 eine zusätzliche Wirtschaftsleistung in Höhe von 270 Mrd. Euro. Sie begründet ihre Initiative mit dem Argument, dass Daten ein nicht-rivalisierendes Gut seien, so wie eine Straßenlaterne oder eine Aussicht: Viele Menschen können gleichzeitig darauf zugreifen, und sie können immer wieder konsumiert werden, ohne dass ihre Qualität darunter leidet oder die Gefahr besteht, dass der Vorrat erschöpft ist. Aktuell nehme die Datenmenge kontinuierlich zu, das damit verbunden Potenzial werde aber nicht ausgeschöpft. 80 Prozent der Industriedaten würden nie genutzt.
Der Vorschlag für das Datengesetz umfasst Maßnahmen, die es den Nutzern vernetzter Geräte ermöglichen, Zugang zu den von ihnen erzeugten Daten zu erhalten. Zurzeit werden diese oft ausschließlich von den Herstellern gesammelt. Den Nutzern soll auch das Recht zugestanden werden, die über sie generierten Daten mit Dritten zu teilen, um Aftermarket- oder andere datengesteuerte innovative Dienste zu nutzen. Außerdem sollen Konsumenten effektiver zwischen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können.
Für Hersteller sollen Anreize geschaffen werden, weiterhin in die Erzeugung hochwertiger Daten zu investieren, indem die Nutzung gemeinsam genutzter Daten im direkten Wettbewerb mit ihrem Produkt ausgeschlossen wird und sie durch die Weitergabe die mit der Datenübertragung verbundenen Kosten decken können. Hier schlägt die Kommission auch die Wiederherstellung des Gleichgewichts der Verhandlungsmacht zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und deutlich stärkeren Partnern vor. Der Missbrauch vertraglicher Ungleichgewichte in Verträgen über die gemeinsame Nutzung von Daten soll verhindert werden.
Mit dem Data Act sollen missbräuchliche Vertragsbedingungen verboten und Mustervertragsklauseln vorgeschlagen werden, um KMU bei der Ausarbeitung und Aushandlung fairer Verträge über die gemeinsame Datennutzung zu unterstützen. Behörden soll der Zugang zu und die Nutzung von Daten im Besitz des Privatsektors, die in Katastrophenfällen wie Überschwemmungen und Waldbränden erforderlich sind, erleichtert werden, sofern Daten nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Ergänzend werden mit dem Datengesetz bestimmte Aspekte der 1990 erlassenen Datenbankrichtlinie überarbeitet, um Investitionen in die strukturierte Darstellung von Daten zu schützen. So wird präzisiert, dass Datenbanken, die Daten von Geräten und Objekten des Internets der Dinge enthalten, keinem gesonderten Rechtsschutz unterliegen sollten. Dies garantiert, dass die Daten allgemein zugänglich sind und genutzt werden können.
Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite Gesetzgebungsinitiative, die von der Europäischen Kommission als Folgemaßnahme der europäischen Datenstrategie vom Februar 2020 vorgelegt wird. Jetzt müssen Rat und das Europäisches Parlament den Vorschlag beraten. (UV)