| Verkehrspolitik

Kommissionsvorschlag für nachhaltigen Güterverkehr

Der Güterverkehr in der EU soll nachhaltiger werden. Dazu hat die Europäische Kommission (KOM) am 7. November 2023 einen Vorschlag zum kombinierten Verkehr vorgelegt, der darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Güterverkehrs – des Güterverkehrs mit zwei oder mehr Verkehrsträgern – gegenüber dem reinen Straßengüterverkehr zu verbessern. Mit dem Maßnahmenpaket wird die geltende Richtlinie über den kombinierten Verkehr aktualisiert und das Paket zur Ökologisierung des Güterverkehrs ergänzt, das im Juli 2023 angenommen wurde. Das Paket soll dem Güterverkehrssektor dabei helfen, seinen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Green Deals in der EU zu leisten.
©AdobeStock

Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf Vorhaben, durch die die negativen externen Effekte im Vergleich zu rein straßengebundenen Vorhaben zwischen demselben Anfangs- und Endpunkt um mindestens 40 Prozent verringern werden können. So soll der intermodale Verkehr dadurch unterstützt werden, dass den Mitgliedstaaten die neue Verpflichtung auferlegt wird, einen nationalen Strategierahmen zur besseren Nutzung des intermodalen Verkehrs zu erarbeiten. Das beinhaltet auch Transparenzanforderungen für intermodale Umschlagterminals, um sicherzustellen, dass potenzielle Kunden leicht herausfinden können, welche Dienste und Einrichtungen zur Verfügung stehen. Speziell für den kombinierten Verkehr sieht der Vorschlag zwei zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen vor. Zum einen ist eine neue EU-weite Ausnahme von Wochenenden-, Ferien- und Nachtfahrverboten vorgesehen. Diese soll für die Kurzstrecken des kombinierten Verkehrs gelten, um eine bessere Nutzung der Kapazitäten der Terminal- und Nichtstraßeninfrastruktur zu gewährleisten. Außerdem wird für die Mitgliedstaaten das Ziel festgelegt, die durchschnittlichen Haus-zu-Haus-Kosten von Beförderungen im kombinierten Verkehr zu senken, und zwar um mindestens zehn Prozent innerhalb von sieben Jahren.

Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft. (UV)

Teilen

Zurück