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Kommissionsvorschlag zum neuen Aus- und Einreisesystem der EU

Die Europäische Kommission schlug am 5. Dezember 2024 mit einem Verordnungsentwurf vor, das neue EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) schrittweise in Betrieb zu nehmen und den Mitgliedstaaten sechs Monate Zeit zu geben, es einzuführen.
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Beim EES handelt es sich um ein modernes IT-System, das die Ein- und Ausreise, die Passdaten, die Fingerabdrücke und die Gesichtsbilder von Drittstaatsangehörigen, die sich kurzfristig in einem Mitgliedstaat oder einem Land des Schengen-Raums aufhalten, digital erfasst. Es soll den Grenzschutz an den Außengrenzen modernisieren, Identitätsbetrug eindämmen und die Identifizierung von Personen ermöglichen, die ihr Visum nicht einhalten. Gleichzeitig soll die Sicherheit des Schengen-Raums erhöht werden. In der Zukunft könnten so die Grenzkontrollen automatisiert werden und die Grenzverfahren dadurch beschleunigt werden. Das EES wird das derzeitige System der Passabstempelung ersetzen. 

Noch im Sommer 2024 teilten einige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, mit, dass sie technisch nicht in der Lage seien, das System einzuführen. Sie befürchteten insbesondere Schwierigkeiten auf den Flughäfen. Die Verordnung sieht nun eine schrittweise Einführung vor. Die Mitgliedstaaten werden mit einer Registrierung von mindestens zehn Prozent der geschätzten Grenzübertritte beginnen und bis zum Ende des Einführungszeitraums die vollständige Registrierung aller Personen erreichen. Einreiseverweigerungen werden an den Grenzübergangsstellen registriert.

Die während des Einführungszeitraums im EES gespeicherten Daten werden von Frontex oder anderen Behörden nicht für Risikoanalysen und Schwachstellenbewertungen verwendet.

Der Verordnungsentwurf ist hier abrufbar. Er wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Annahme vorgelegt. Die Mitgliedstaaten können dann mit den Vorbereitungen für die schrittweise Aufnahme des Betriebs beginnen. Ein Q&A zum Thema können Sie hier abrufen. (YA)

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