Ziel des digitalen Meldeportals ist die Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen bei der Entsendung ihrer Mitarbeitenden ins Ausland. Als eines der wichtigsten administrativen Hindernisse für die Entsendung wird oft die Vielzahl unterschiedlicher Unterlagen für Arbeitgebende in jedem Mitgliedstaat genannt. In Zukunft könnte mit dem neuen Portal der Meldeaufwand um 25 Prozent verringert werden. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Arbeitnehmerentsendung verbessert werden.
Eine erste Gruppe von neun Ländern – darunter Deutschland, die Tschechische Republik und Litauen – könnte diese neue Schnittstelle testen, die mit dem Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) verbunden sein soll. Das Standardformular, das von den Unternehmen bei einer Entsendung auszufüllen ist, wird etwa dreißig relevante Angaben enthalten, so etwa zum Dienstleistungserbringer, den entsandten Arbeitnehmenden, zum Entsendungsauftrag, der Kontaktperson für die zuständigen Behörden und zum Dienstleistungsempfänger. Die neue öffentliche Schnittstelle wird auf technischen Lösungen basieren, die bereits für die elektronische Meldung entsandter Kraftverkehrsbeschäftigter eingeführt wurden, und bereits seit 2022 verfügbar ist. Obwohl die Europäische KOM ursprünglich ein ehrgeizigeres System wollte, ist sie jetzt der Ansicht, dass diese Initiative die Kosten und den Zeitaufwand für die Abwicklung der Verwaltungsverfahren trotzdem erheblich verringern wird. (UV)