Nach diesem Vorschlag sollen die Mitgliedstaaten künftig nicht mehr verpflichtet sein, eine direkte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem sicheren Drittstaat nachzuweisen. Zudem soll bereits ein Transit durch einen sicheren Drittstaat oder eine entsprechende Vereinbarung mit einem solchen ausreichen, um das Konzept anzuwenden. Ziel der Initiative ist es, Asylverfahren zu beschleunigen und die Belastung der Asylsysteme zu reduzieren. Die rechtlichen Garantien für Asylsuchende blieben nach Ansicht der KOM bestehen und die Wahrung der Grundrechte werde weiterhin gewährleistet.
Mit dem aktuellen Vorschlag erfüllt die KOM die Vorgabe des Migrations- und Asylpakets, die Anwendung des Konzepts eines sicheren Drittstaats bis Juni 2025 zu evaluieren. In einem nächsten Schritt bedarf es einer Einigung zwischen dem Europäische Parlament und dem Rat zu diesem Vorschlag. (HB)