| Energieimporte aus Russland

Kommissionsvorschlag zur Unabhängigkeit von russischen Energieimporten

Trotz der Sanktionen bezieht die EU nach wie vor Öl und Gas sowie Kernenergie aus Russland. Dies soll sich nun ändern: Die Europäische Kommission (KOM) hat am 7. Mai 2025 den Fahrplan zur Reform des REPowerEU-Plans vorgelegt, mit welchem der Weg für die vollständige Energieunabhängigkeit der EU von Russland umgesetzt werden soll. Damit soll russisches Öl und Gas sowie russische Kernenergie schrittweise von den EU-Märkten ausgeschlossen werden. Durch die stufenweise Umsetzung will die KOM sicherstellen, dass die Energieversorgung und die Energiepreise innerhalb der EU stabil bleiben.
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Nach der russischen Invasion der Ukraine hatte die EU bereits im Mai 2022 den REPowerEU-Plan eingeführt und damit die Abkehr der EU von russischen Energieimporten eingeleitet und zugleich den Ausbau erneuerbarer Energien forciert. Mit dem nun beschlossenen REPowerEU-Fahrplan wird dieser Weg beschleunigt. Die Mitgliedstaaten sind nun bis zum Ende des Jahres 2025 aufgefordert, nationale Pläne zum schrittweisen Ausstieg aus den Einfuhren von russischem Gas, Öl und Kernenergie zu erarbeiten. Gleichzeitig soll die Energiewende beschleunigt und die europäische Energieversorgung zunehmend weiter diversifiziert werden. 

Der Fahrplan umfasst neun konkrete Schritte für einen koordinierten und schrittweisen Rückzug aus der Abhängigkeit von russischer Energie. Als wichtigste Maßnahme soll ein Verbot für alle Importe von russischem Gas, sowohl über Pipelines als auch in Form von LNG, innerhalb neuer Verträge sowie bestehender Spot-Verträge eingeführt werden. Diese Regelung wird Ende 2025 in Kraft treten und sicherstellen, dass die EU bereits bis zum Jahresende die verbliebenen Gaslieferungen aus Russland um ein Drittel reduziert. Darüber hinaus ist geplant, die restlichen Importe von russischem Gas – sowohl Pipeline- als auch LNG-Lieferungen – bis Ende des Jahres 2027 vollständig zu beenden.

Auch für den sensiblen Bereich der Kernenergie wird die KOM im Juni 2025 Vorschläge für die Beschränkung der Einfuhr von angereichertem Uran aus Russland sowie zur Limitierung neuer Lieferverträge unterbreiten; derartige Lieferverträge bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die Euratom-Versorgungsagentur.

Nach dem REPowerEU-Fahrplan werden in den kommenden Wochen Legislativvorschläge der KOM zur weiteren Umsetzung veröffentlicht werden. 

Weitere Informationen sind der Presseerklärung der KOM zu entnehmen. Ein FAQ finden Sie hier. (HB)

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