Die Kommission veranstaltete am 28. Januar 2020 eine Konferenz über das bevorstehende Europäische Klimagesetz. Das Klimagesetz ist der erste Schritt zur Umsetzung des am 11. Dezember 2019 vorgestellten Europäischen Green Deal. Der Green Deal als Wachstumsstrategie Europas zur Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch legt dar, wie Europa bis 2050 erster klimaneutraler Kontinent und globaler Vorreiter beim Klimaschutz werden soll. Der Plan sieht vor, die klimaschädlichen Emissionen innerhalb der Union bis 2050 auf ein klimaneutrales Niveau zu senken. Dieses Klimaneutralitätsziel soll im Europäischen Klimagesetz verankert werden. Laut Kommission wird das Klimagesetz die Richtung für den Klimaschutz vorgeben, Investoren mehr Planungssicherheit bieten und die Unumkehrbarkeit der grünen Transformation sichern.
Frans Timmermans, Vizepräsident der Kommission, ermahnte, in Klimaschutz zu investieren, da sonst mehr Geld in den Umgang mit den Schäden des Klimawandels gesteckt werde, ohne gleichzeitig Naturkatastrophen zu verhindern. Nichts tun bedeute gerade nicht, dass alles bleibe, wie es ist, sondern, dass alles viel schlechter werde. „Mutter Erde sagt uns, dass sie so nicht weitermachen kann“, appellierte Timmermans, und sie werde uns dies spüren lassen. Zu den Schlüsselthemen, die seiner Ansicht nach noch beantwortet werden müssen, gehört auch die Frage, inwieweit der politische Rahmen vorgeschrieben werde und wer zur Rechenschaft gezogen werden könne, wenn die Klimaziele nicht erreicht werden.
Marco Mensink, Geschäftsführer des Lobbyverbandes Rat der europäischen Chemieindustrie (Cefic), verwies auf die Vorteile des Green Deal mit seiner einen Billion Investitionschancen für Europa. Nach dem Paket für saubere Energie brauche es jetzt einen Ansatz für eine saubere Industrie und daher die Partnerschaft für klimaneutrale Stahlproduktion. Dies gehe nicht ohne massive Investitionen in Infrastruktur und mehr Forschung. Es bedürfe auch klarer Definitionen, wie Klimaneutralität berechnet werde.
Pascal Canfin (FR/RE), Vorsitzender des Umweltausschusses ENVI des Europäischen Parlaments, zeigte sich erfreut, dass mit dem Klimaschutzgesetz der EU erstmals die Klimaziele im Mitentscheidungsverfahren auch mit dem Parlament diskutiert werden und sprach sich dafür aus, dass im Rat von der Einstimmigkeit zu einer Abstimmung nach Mehrheitsverfahren gewechselt werde. Eine Parlamentsmehrheit sei nur mit einer Treibhausgasreduktion von 55 Prozent bis 2030 möglich. Canfin erläuterte, dass der Umweltausschuss des Parlaments nach Überprüfung des Entwurfs im Juni 2020 über das Klimagesetz abstimmen könne, gefolgt von einer Plenarabstimmung im Juli, wenn die Kommission ihren Vorschlag im März vorlege. Canfin forderte die Institutionen auf, „keine Geschenke“ in der Form von Sonderklauseln für Industriezweige wie Stahl- und Chemieindustrie zu gewähren.
Der Vorsitzende des Climate Action Network (CAN), Wendel Trio, betonte die Erforderlichkeit eines regelmäßigen Evaluierungsprozesses mit einem wissenschaftlichen Gremium und einer Expertengruppe zur Überprüfung des Klimagesetzes. Trio forderte weiter, dass die Klimaneutralität einen Maßstab für jegliche Unionspolitik bilden soll. Es soll einen Mechanismus geben, der die politische Kohärenz in allen Bereichen, auch der Agrarpolitik und dem EU-Haushalt, gewährleistet.
Alexander Canal von der Jugendorganisation Generation Climate Europe merkte an, dass die Klimaneutralität mehr als ein Endziel sein muss. Sie muss vielmehr ein Prozess mit regelmäßigen Überprüfungsbestimmungen sein. Die Kommission solle sicherstellen, dass andere politische Maßnahmen mit dem Green Deal stets vereinbar sind. (SM)
https://webcast.ec.europa.eu/high-level-public-conference-on-the-climate-law/4641