Arzneimittel werden während ihrer gesamten Lebensdauer mithilfe des EU-Pharmakovigilanz-Systems überwacht. Hierfür fallen bei den Pharmaunternehmen Gebühren an. Auf Basis der Teuerungsrate der vergangenen beiden Jahre soll diese jetzt angepasst werden. Die letzte Erhöhung hatte 2020 stattgefunden.
Noch bis zum 6. Mai 2022 können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger hierzu äußern. Das Feedback wird in der Begründung des dann von der Kommission angenommenen delegierten Rechtsakts zusammengefasst und es wird erläutert, wie den Anmerkungen Rechnung getragen wurde. (MK)