Die jetzt mit der Bitte um Feedback veröffentlichte Gesetzesfolgenabschätzung im Anfangsstadium beschäftigt sich insbesondere mit gezielter Mutagenese und Cisgenese; Verfahren, die schnellere Züchtungstechniken ermöglichen.
Der Rechtsrahmen wird auf einer Studie zu neuartigen genomischen Verfahren basieren. Die Studie war im April vergangenen Jahres veröffentlicht und durch den Rat der EU bei der EU-Kommission in Auftrag gegeben worden. Die Studie der Kommission erstreckte sich auf den Einsatz von NGT bei Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen für landwirtschaftliche, industrielle und pharmazeutische Anwendungen. Mit ihr hatte die Kommission eine erkennbar positive Einschätzung des Nutzens der neuen Techniken vorgelegt. Auch das von der Kommission jetzt veröffentlichte neue Informationsblatt zeichnet ein positives Bild. In der im vergangenen Jahr vorgelegten Studie wurde u.a. festgestellt, dass in der EU ein großes Interesse an der Forschung im Bereich der NGT bestehe und viele Mitgliedstaaten und Interessengruppen der Ansicht seien, dass der derzeitige Rechtsrahmen negative Auswirkungen auf Forschung und Innovation habe. Zudem, so ein weiteres Ergebnis der Studie, könnten die Rechtsvorschriften nur begrenzt mit den wissenschaftlichen Entwicklungen Schritt halten. Kurz zuvor hatte die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien (EGE) eine Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht.
Bei der Vorstellung der jetzt eröffneten Konsultation sagte Gesundheitskommissarin Kyriakides: „Innovation steht im Mittelpunkt unserer Arbeit, und wir sind überzeugt, dass die moderne Biotechnologie und insbesondere die Neue Gentechnik dazu beitragen können, die Agrar- und Ernährungssysteme in Zukunft nachhaltiger zu gestalten.“
Die Arbeiten an einem neuen Rechtsrahmen waren durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 ausgelöst worden. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die durch die neuen Verfahren der gezielten Mutagenese gewonnenen Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne der GVO-Richtlinie sind und damit auch den dort vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen. Als neue genomische Techniken definiert die EU-Kommission die Techniken, die das genetische Material eines Organismus verändern können und die seit Beschluss der geltenden GVO-Vorschriftenentstanden sind oder entwickelt wurden. Die Konsultation läuft noch bis zum 22. Juli 2022. (MK)