Die EU-Kommission verwies beim Start der Konsultation darauf, dass das Ziel sei, sich mit den verbleibenden Verwendungszwecken von Quecksilber in der EU zu befassen, wie z.B. Dentalamalgam oder der Ausfuhr von Produkten, denen Quecksilber zugesetzt wurde. Zudem sei man dem Null-Schadstoff-Ziel verpflichtet.
Die Rechtsvorschriften umfassen derzeit nahezu alle Aspekte des Lebenszyklus von Quecksilber. Dennoch finden sich weiterhin teils große Mengen Quecksilber in Produkten wie Lampen oder Messgeräten. Dabei ist Quecksilberverschmutzung dauerhaft und trägt damit zur Anreicherung des Quecksilbers in der Umwelt bei.
Die EU-Kommission hofft, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und andere interessierte Kreise mit der Konsultation dazu beitragen werden, Erkenntnisse an einer Folgenabschätzung zu liefern. Die Konsultation endet am 3. Mai 2022. (MF)