| EU-Grundrechtecharta

Konsultation zu EU-Grundrechten

Symbolbild: Grundgesetz

Die EU-Kommission führt derzeit eine Konsultation über die Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch. Sie definiert seit dem Jahr 2000 in klarer und übersichtlicher Form die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben. Vor allem auch lokale und regionale Gebietskörperschaften sollen sich an der Konsultation beteiligen.

Die Grundrechte beruhen insbesondere auf den in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechten und Grundfreiheiten, den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Sozialcharta des Europarats und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer sowie anderen internationalen Übereinkommen, denen die Europäische Union oder ihre Mitgliedsstaaten angehören.

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union europaweit umzusetzen. Untersuchungen deuten darauf hin, dass die EU-Charta noch immer nicht in vollem Umfang in allen EU-Mitgliedstaaten genutzt wird, und dass die Öffentlichkeit nur wenig für die EU-Charta sensibilisiert ist. Laut einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2019 weiß nur eine von zehn befragten Personen, was die EU-Charta ist.

Die Ergebnisse der Umfrage werden in die Arbeit der Europäischen Kommission zu einer Charta-Strategie einfließen, die im Herbst 2020 vorgelegt werden soll. Der Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist von großer Bedeutung, da ein Schlüsselelement der Strategie darin bestehen wird, wie die wirksame Anwendung der EU-Charta vor Ort, auch auf lokaler und regionaler Ebene, verbessert werden kann.

Die Konsultation (nur in Englisch) läuft bis zum 6. Mai 2020 (EMK/sm).

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/CharterStrategy2020LocalAndRegionalAuthorities

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