| Erneuerbare Energien

Konsultation zu grünem Wasserstoff

Die Europäische Kommission hat am 23. Mai 2022 eine Konsultation zu geplanten EU-Vorschriften für erneuerbaren Wasserstoff eingeleitet. Es sollen künftig die Vorgaben für den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern festgelegt werden, die bei der Herstellung dieser erneuerbaren Kraftstoffe erfüllt sein müssen, damit die Kraftstoffe als vollständig erneuerbar angerechnet werden können. Interessierte können innerhalb von vier Wochen Stellungnahmen abgeben.

In den von der Kommission vorgelegten Vorschriften, die in Form einer delegierten Verordnung verabschiedet werden, geht es um Kriterien für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, die in die Kategorie erneuerbarer Wasserstoff (grünem Wasserstoff) fallen und zur Erfüllung der Ziele erneuerbarer Energien im Verkehrssektor verwendet werden können. Der Entwurf enthält einen Vorschlag zur Methodik für Treibhausgaseinsparungen in Form eines detaillierten Schemas zur Berechnung der Lebenszyklusemissionen von erneuerbarem Wasserstoff. Der Vorschlag wird auf Grundlage der Richtlinie zur Nutzung erneuerbarer Energien vorgelegt. Dort ist als separates Ziel ein Anteil der erneuerbaren Energieträger von 14 Prozent vorgesehen. Zur Erreichung dieses Ziels können Kraftstofflieferanten erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (sowohl Flüssigkeiten als auch Gase) nutzen. Die Kommission fordert alle Bürger und Interessengruppen auf, bis zum 17. Juni 2022 ihre Kommentare abzugeben.

Der Entwurf wird kontrovers diskutiert: So muss gemäß der von der Kommission vorgeschlagenen Definition der Strom zur Herstellung von grünem Wasserstoff aus neuen Anlagen kommen und exakt in derselben Stunde produziert werden, in der auch der Wasserstoff hergestellt wird. Außerdem muss eine Megawattstunde weniger als 20 Euro kostet. Nur dann kann der Wasserstoff als "grün" bezeichnet werden. Die Kommission will damit vermeiden, dass Wasserstoff aus fossilen Quellen gezeugt wird, da dies die Klimaziele der EU konterkarieren würde. Vertreter der Industrie befürchten dagegen längere Umstellungszeiträume für die Nutzung von Wasserstoff als alternative Energiequelle und den Verlust des Innovationsvorsprungs Europas im internationalen Vergleich.

Nach der Konsultation will die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat bis Ende 2022 den endgültigen Entwurf des delegierten Rechtsaktes vorschlagen. Diese haben dann zwei Monate Zeit, die Vorschläge der Kommission zu prüfen und sie entweder anzunehmen oder abzulehnen, bevor die Kommission sie endgültig verabschiedet. (UV)

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