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Konsultation zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

Die Europäische Kommission (KOM) plant, bis August 2025 klare und zugängliche Richtlinien über KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI (GPAI)) zu entwickeln. Zu diesem Zweck sind alle betroffenen Interessenträger eingeladen, bis zum 22. Mai 2025 ihr praktischen Erfahrungen zu teilen.
©Pixabay

Während diese Vorschriften nicht verbindlich sein werden, sollen diese verschiedene Begriffe klarstellen, die die KOM in ihrem Zuständigkeitsbereich der Überwachung und Durchsetzung der GPAI-Vorschriften im Rahmen des KI-Gesetzes anwenden wird. Zudem wird angestrebt, bis August 2025 einen endgültigen Verhaltenskodex zu veröffentlichen, der konkrete Handlungsempfehlungen für die Akteure im Bereich GPAI enthält.

Ein zentrales Ziel dieser Leitlinien ist die Definition und Klarstellung grundlegender Konzepte. Dazu gehören unter anderem Begriffsdefinitionen der „KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck“ sowie die Klarstellung, welche Einrichtungen in verschiedenen Konstellationen Anbieter sind und welche Handlungen ein Inverkehrbringen darstellen. Des Weiteren soll die Rolle des KI-Büros im Kontext des Einhaltens der neuen Richtlinie erläutert werden. Ausgelegt werden soll auch, wie der neue Verhaltenskodex den Verwaltungsaufwand der Anbieter verringern kann.

In diesem Kontext wird die KOM bald eine gezielte Konsultation zur „Einstufung von KI-Systemen als hochriskant“ einleiten.

Die gesamte Pressemitteilung der KOM ist hier zu finden. (LS/VS)

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