| Basel III

Konsultation zu künftigen Marktvorschriften für Banken

Die Europäische Kommission (KOM) hat eine Konsultation zur Einführung eines geeigneten zukünftigen Ansatzes von Marktrisikovorschriften für Banken gestartet. Die mit Basel III eingeführte grundlegende Überarbeitung des Handelsbuchs, mit neuen Regelungen zur Ausweisung von kurzfristigen spekulativen Handelsgeschäften, zielt darauf ab, differenziertere Risikomessverfahren für Banken einzubeziehen. Die Verfahren sollen für eine stärkere Angleichung der Eigenkapitalanforderungen an die tatsächlichen Risiken sorgen, denen die Banken bei ihren Aktivitäten auf den Kapitalmärkten ausgesetzt sind. Im Jahr 2024 hatte die KOM den Termin für die Anwendung des Handelsbuchs um ein Jahr auf den 1. Januar 2026 verschoben, um die Umsetzung mit anderen wichtigen globalen Rechtsordnungen abzustimmen. Abgesehen von diesem spezifischen Teil hat die EU die Basel-III-Standards seit dem 1. Januar 2025 umgesetzt.
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Im Rahmen der Konsultation will die KOM über drei Optionen beraten. Erstens geht es um die Umsetzung des Handelsbuchs in der derzeit im Bankenpaket vorgesehenen Form ab dem 1. Januar 2026. Als zweite Option erwägt die Kommission eine Verschiebung um ein weiteres Jahr auf 1. Januar 2027. Drittens könnten vorübergehende und gezielte Änderungen des Marktrisikorahmens für bis zu drei Jahre eingeführt werden. Auch Kombinationen dieser Optionen oder andere Alternativen könnten in Betracht gezogen werden.

Konsultationsbeiträge können bis zum 22. April 2025 unter diesem Link eingereicht werden. (UV)

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