Im Rahmen der Konsultation will die KOM über drei Optionen beraten. Erstens geht es um die Umsetzung des Handelsbuchs in der derzeit im Bankenpaket vorgesehenen Form ab dem 1. Januar 2026. Als zweite Option erwägt die Kommission eine Verschiebung um ein weiteres Jahr auf 1. Januar 2027. Drittens könnten vorübergehende und gezielte Änderungen des Marktrisikorahmens für bis zu drei Jahre eingeführt werden. Auch Kombinationen dieser Optionen oder andere Alternativen könnten in Betracht gezogen werden.
Konsultationsbeiträge können bis zum 22. April 2025 unter diesem Link eingereicht werden. (UV)