Nach dem europäischen Wettbewerbsrecht sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die zu höheren Preisen oder einem geringeren Angebot führen, generell verboten. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben aber kürzlich eine neue Ausnahmeregelung beschlossen, durch die solche Beschränkungen bei Vereinbarungen im Agrarsektor erlaubt werden, wenn sie unerlässlich sind, um Nachhaltigkeitsstandards zu erreichen, die über die verbindlichen EU- oder nationalen Standards hinausgehen. Das soll etwa zur Erreichung bestimmter Umweltziele genutzt werden, wie die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und die Eindämmung der Gefahr antimikrobieller Resistenzen, oder auch zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls. Bei den an den Vereinbarungen beteiligten Parteien sollte es sich um landwirtschaftliche Erzeuger handeln, die möglicherweise mit anderen Akteuren der Lieferkette zusammenarbeiten.
Alle Interessenträger können ihre Stellungnahmen bis zum 23. Mai 2022 über die Website der Kommission für öffentliche Konsultationen übermitteln. Die Kommission wird alle Stellungnahmen prüfen und eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse und ihre Schlussfolgerungen veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Leitlinien zu den Nachhaltigkeitsvereinbarungen ist für das vierte Quartal 2023 geplant. (UV)