Die Kommission (KOM) verfolgt mit der Anpassung des Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen, der im März 2022 veröffentlicht wurde, das Ziel, die Auswirkungen der Invasion der Ukraine durch Russland auf die Wirtschaft und die Energieversorgung abzumildern. Dazu schlägt sie zum einen vor, die Beihilfeobergrenzen anzupassen, so dass die Mitgliedstaaten Unternehmen in den von der Krise betroffenen Sektoren höhere direkte Zuschüsse gewähren können. Zum anderen sieht sie Bedarf für zusätzliche Maßnahmen, um die EU von Energieimporten unabhängig zu machen. Entsprechende Initiativen hatte die KOM im Zusammenhang mit der Vorlage des REPowerEU-Plan im Mai 2022 angekündigt. Dazu sollen Investitionen in erneuerbare Energien sowie in die Speicherung und Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Quellen erleichtert werden. Außerdem sieht die Kommission einen Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen, um die Diversifizierung der Energieversorgung zu beschleunigen, die Energieeffizienz zu steigern und die Dekarbonisierung industrieller Prozesse zu unterstützen. Diese Ergänzungen würden es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Regelungen mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren einzuführen, die rasch umgesetzt werden können.
Die Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten zu den möglichen Änderungen; das Entscheidungsrecht liegt allerdings in der alleinigen Kompetenz der Kommission. Der aktuelle Befristete Krisenrahmen gilt bis zum 31. Dezember 2022. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird die Kommission vor Ablauf dieser Frist entscheiden, ob eine Verlängerung erforderlich ist. (UV)