Beiträge zur Konsultation können bis zum 29. April 2022 abgegeben werden. Die Konsultation richtet sich an die Inhaber von Rechten geistigen Eigentums, Nutzer von durch Rechte des geistigen Eigentums geschützten Technologien und Produkten, den Gesundheitssektor (einschließlich Herstellern von Generika, Start-ups und Patientenverbände), Behörden, gemeinnützige Organisationen, Vertreter der Zivilgesellschaft, Forschungszentren, und auf Rechte des geistigen Eigentums spezialisierte Anwälte. Zum konkreten Rechtstext wird die Kommission eine weitere Konsultation durchführen. Die Vorlage des endgültigen Vorschlags ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen. (UV)
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Geistiges Eigentum/Patentrecht
Konsultation zum Schutz des geistigen Eigentums
Die Kommission plant die Reform des europäischen Patentrechts. Neben der Einführung eines einheitlichen Patentsystems soll in diesem Zusammenhang auch die sogenannte Zwangslizenzierung reformiert werden, mit der Länder die Benutzung von Patenten auch ohne die Zustimmung der Patentinhaber unter bestimmten Voraussetzungen zulassen können. Im Rahmen der Corona-Krise sind die Defizite des derzeitigen uneinheitlichen Zwangslizenzierungssystems in der EU deutlich geworden. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines rechtlichen Rahmens hat die Europäische Kommission am 1. April 2022 die Konsultation zur diesbezüglichen Folgenabschätzung eingeleitet.
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