| Pressefreiheit

Konsultation zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten vor SLAPP-Klagen

Die Kommission will Journalistinnen und Journalisten sowie Personen, die sich für die Verteidigung von Menschenrechten einsetzen, besser gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren schützen. In diesem Zusammenhang hat sie am 4. Oktober 2021 öffentliche Konsultationen zur SLAPP-Klage (Strategic Lawsuits against Public Participation) gestartet. Rückmeldungen zur Ausrichtung der angedachten Richtlinie können bis zum 1. November 2021 abgegeben werden. Bis zum 10. Januar 2022 können Interessierte Feedback zu konkreten vorgestellten politischen Optionen geben.

Ziel dieser sogenannten SLAPP-Klagen ist es, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsaktivistinnen und –aktivisten daran zu hindern, über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Sie treten unter anderem in Mitgliedsstaaten auf, in denen vermehrt feindselige Aktivitäten gegen Journalistinnen und Journalisten zu beobachten sind. Eine Studie im Auftrag des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments vom September 2021 stellte fest, dass SLAPP-Klagen Vergeltungsmaßnahmen sind, die die Debatte von der politischen in die juristische Sphäre verlagern. Sie müssten als Bedrohung der demokratischen Werte, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte angesehen werden. Da das Ausmaß des Problems zunehme, bedürfe es robuster legislativer Maßnahmen in der EU, um die Welle an Klagen einzudämmen, Journalistinnen und Journalisten zu schützen und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sicherzustellen.

Daher will die Kommission eine Anti-SLAPP-Initiative starten. Als ersten Schritt veröffentlichte sie am 16. September 2021 eine „Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten“. Die Ergebnisse der jetzt gestarteten Konsultationen sollen in eine Gesetzesinitiative zum neuen European Media Freedom Act (EMFA) einfließen, die für das zweite Quartal 2022 geplant ist. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft können sich beteiligen. (SF)

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