Die Finanzierung des EU-Haushalts soll sich nach einem Beschluss der Staats- und Regierungschefs künftig auf mehr Eigenmittel stützen. Als eine Einnahmequelle wird die geplante Besteuerung der in der EU erwirtschafteten Gewinne von Digitalkonzernen gesehen. Hierzu soll die Kommission bis Mitte 2021 einen Vorschlag vorlegen. Zu den damit verbundenen Fragen wurde am 18. Januar 2021 eine Konsultation eingeleitet, die sich vor allem an Stakeholder in der Digitalwirtschaft richtet.
Die Kommission möchte insbesondere Meinungen zu den wichtigsten Problemen der Mitgliedstaaten und Unternehmen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft einholen. Sie bittet aber auch um Vorschläge zu möglichen Lösungen für diese Probleme.
Die Kommission strebt ebenso wie viele Mitgliedstaaten vorzugsweise eine Lösung auf Ebene der OECD an. Die Arbeiten daran ziehen sich allerdings seit langem dahin. Im Oktober 2020 hatte die Organisation eine Einigung bis Mitte 2021 in Aussicht gestellt. Sollte das auch weiterhin nicht erfolgen, plant die Kommission, eine Digitalabgabe auf europäischer Ebene vorzuschlagen. (UV)
Die Konsultation läuft bis zum 12. April 2021. Der Fragebogen ist unter folgendem Link abrufbar: