Die Kommission (KOM) misst Böden wegen ihres vielfältigen Nutzens für die menschliche Ernährung, die Natur und die Wirtschaft eine grundlegende Bedeutung bei und sieht wegen des im Vergleich zu Wasser, Luft und Natur defizitären Schutzstatus dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Mit der geplanten Bodenschutzrichtlinie, die in der EU-Bodenstrategie für 2030 vom November 2021 angekündigt wurde, sollen die Voraussetzungen für einen gesunden Boden genannt, Optionen für die Bodenüberwachung bestimmt und Regeln für eine nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung von Böden festgelegt werden.
Die Konsultation richtet sich im ersten Abschnitt an die breite Öffentlichkeit und im zweiten Teil an Expertinnen und Experten. Die KOM will die Konsultationsbeiträge auswerten, die Ergebnisse in die Folgenabschätzung einfließen lassen und außerdem einen zusammenfassenden Bericht veröffentlichen.
Beiträge können bis zum 24. Oktober 2022 auf der Konsultationsseite der KOM eingereicht werden. Die Vorlage des Richtlinienvorschlags ist für das zweite Quartal 2023 geplant. (UV)