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Konsultation zur Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen

Am 9. Juli 2021 hat die Kommission die öffentliche Konsultation zu den Entwürfen der überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („Vertikal-GVO“) und der überarbeiteten Leitlinien für vertikale Beschränkungen („Vertikal-Leitlinien“) eröffnet. Die Vorschriften an die aktuellen Marktentwicklungen wie den elektronischen Handel und das Geschäft auf Online-Plattformen angepasst werden. Alle Interessenträger sind aufgefordert bis zum bis zum 17. September 2021 zu den beiden Entwürfen Stellung zu nehmen.

Die beiden Dossiers werde in der umfassenden Reform des europäischen Beihilferechts aktualisiert und sollen am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen auf folgende Bereiche ab: Interessenträgern sollen aktuelle Orientierungshilfe für ein durch die Zunahme des elektronischen Handels und der Online-Plattformen geprägtes neues Unternehmensumfeld bereitgestellt werden. So soll eine einheitlichere Anwendung der Vorschriften für vertikale Vereinbarungen in der gesamten EU gewährleistet werden. Insbesondere werden die Anwendung der Vertikal-GVO und der Vertikal-Leitlinien in Bezug auf Online-Verkauf und von Online-Werbung klarer formuliert und spezifische Regeln und Hinweise für die Plattformwirtschaft eingeführt. Der in der Vertikal-GVO vorgesehenen geschützten Bereich („Safe Harbour“) soll angepasst werden. Dies betrifft die vier Bereiche zweigleisiger Vertrieb, Paritätsverpflichtungen, Beschränkungen des aktiven Verkaufs und bestimmte indirekte Maßnahmen zur Beschränkung des Online-Verkaufs. Außerdem ist es Ziel, die Kosten für die Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu senken, indem Bestimmungen, die besonders komplex und schwer umzusetzen sind, vereinfacht und klarer gefasst werden. (UV)

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