| Energiepolitik

Konsultation zur Reform des europäischen Strommarktes

Anregungen zur Reform des europäischen Strommarktes im derzeit laufenden Prozess der Vorbereitung eines neuen Gesetzespaketes sind bei der Europäischen Kommission willkommen. Sie hat dazu am 23. Januar 2023 eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der sie um Input zum Richtlinienvorschlag bittet, der im März 2023 vorgelegt werden soll. Stellungnahmen können bis zum 13. Februar 2023 abgegeben werden.
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Die geplante Reform des europäischen Strommarktes soll sich auf solche Aspekte konzentrieren, die zeitnah angepasst werden müssen. Erklärte Ziele der Europäischen Kommission (KOM) sind, den Markt widerstandsfähiger zu machen sowie die Auswirkungen der Gaspreise auf die Stromrechnungen zu verringern. Der anstehende Richtlinienvorschlag soll folglich nicht alle längerfristigen Herausforderungen angehen, mit denen der europäische Elektrizitätssektor aufgrund des steigenden Anteils erneuerbarer Energien konfrontiert wird. Einige dieser Herausforderungen erfordern nach Angaben der Kommission langfristige politische Überlegungen, die über den Rahmen der derzeitigen Reform hinausgehen und zu einem späteren Zeitpunkt angegangen werden sollen.

Die Konsultation umfasst vier Hauptbereiche: die Verringerung der Abhängigkeit von kurzfristigen Preisschwankungen für fossile Brennstoffe und die Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien; die Verbesserung der Versorgungssicherheit und die stärkere Nutzung von Alternativen zum Gas, wie beispielsweise die Speicherung und Reaktion auf die Nachfrage; die Stärkung des Verbraucherschutzes sowie die Verbesserung von Transparenz des Strommarktes. Dem Konsultationsdokument zufolge will die Kommission die Verwendung langfristiger Verträge fördern, um sicherzustellen, dass die Energierechnungen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Unternehmen unabhängiger von Preisschwankungen auf den kurzfristigen Märkten werden. Außerdem beabsichtigt sie, Möglichkeiten vorzuschlagen, um den Anteil der Stromabnahmeverträge am gesamten Strommarkt zu erhöhen. Als Beispiel werden öffentliche Ausschreibungen für erneuerbare Energien angeführt, bei denen ein Teil eines Projekts durch solche Abnahmeverträge vertraglich geregelt werden könnte. (UV)

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