Zur Vorbereitung der geplanten Überarbeitung der EU-Chemikaliengesetzgebung hat die Kommission am 9. August 2021 eine öffentliche Konsultation für alle Interessierten eingeleitet. Konkret geht es um die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen („CLP-Verordnung"), zu deren Novellierung bis zum 15. November 2021 Beiträge abgegeben werden können.
Zweck der Überarbeitung ist, die sichere Verwendung von Chemikalien in der EU zu verbessern und die bestehenden CLP-Vorschriften (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) zu vereinfachen. Der Schritt wurde in der im Oktober 2020 angenommenen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit angekündigt. Mit dieser Konsultation sollen Meinungen zur Überarbeitung der Verordnung sowohl von Unternehmen, einschließlich KMU, Industrie- und Handelsverbänden, staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Forscherinnen und Forschern, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern sowie Sozialpartnern eingeholt werden. Die Kommission plant, den neuen Verordnungsvorschlag im vierten Quartal 2021 anzunehmen.
Die CLP-Verordnung geht auf den globalen Standard der Vereinten Nationen zurück und setzt diesen in EU-Recht um. Er legt fest, wie gefährliche Chemikalien einzustufen sind (z. B. als krebserregend oder wassergefährdend) und wie diese Gefahren innerhalb der Lieferketten sowie gegenüber Verbrauchern und Arbeitnehmern zu kommunizieren sind. Im Rahmen der Überarbeitung werden auch verschiedene Maßnahmen und Optionen zur Einführung neuer Gefahrenklassen (wie endokrine Störungen sowie Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität) und entsprechender Einstufungskriterien geprüft. (UV)