| Digitales

Konsultation zur Überarbeitung des Cybersicherheits-Rechtsaktes

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 11. April 2025 eine Konsultation eröffnet, bei der Interessenvertreter bis zum 20. Juni 2025 die Möglichkeit haben, ihre Meinung zur Überarbeitung und Bewertung des seit 2019 geltenden Cybersecurity Acts abzugeben.
©Pixabay

Die Bewertung und Überarbeitung des Rechtsakts bezieht sich auch auf das Mandat der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA). Zusätzlich sollen der Europäische Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung sowie die Sicherheitsherausforderungen der Lieferketten von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) überprüft werden.

Das Ziel der KOM ist es, neben der Vereinfachung der Prozesse, die Resilienz der EU im Bereich der Cybersicherheit zu stärken.

Weiterführende Informationen sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (LB/VS)

Teilen

Zurück