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Konsultation zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Märkte

Am 12. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Märkte eingeleitet. Bis Anfang Januar 2023 können Stellungnahmen zum Entwurf der endgültigen Durchführungsverordnung eingereicht werden.
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Das neue Gesetz über digitale Märkte (DMA) war am 1. November 2022 in Kraft getreten und wird ab dem 2. Mai 2023 in der EU gelten. Es enthält die Befugnis für die Europäische Kommission (KOM), konkrete Verfahrensregeln in Bezug auf die Durchsetzung des Gesetzes zu erlassen. Jetzt hat die KOM ihren Vorschlag zur Durchführungsverordnung veröffentlicht und bittet alle interessierten Kreise, bis zum 6. Januar 2023 ihre Meinung zu dem Vorschlag über die Konsultationsseite einzureichen. Der Vorschlag enthält Einzelheiten zu den Verfahrens-Aspekten im Zusammenhang mit der Durchsetzung des DMA. Dabei geht es um die konkreten Modalitäten und Detail, etwa wie sich große Plattformbetreiber, die so gennannten „Gatekeeper“, bei der KOM anmelden, wie die Aussetzung von Verpflichtungen der Gatekeeper geregelt wird, wie eine Befreiung von Verpflichtungen aus Gründen des öffentlichen Interesses gewährt wird oder wie das Recht der Parteien auf Anhörung und Akteneinsicht organisiert wird. Ziel ist es, wirksame Verfahren zu gewährleisten und Rechtssicherheit in Bezug auf die Verfahrensrechte und -pflichten der betroffenen Unternehmen zu schaffen. (UV)

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