Die Kommission bereitet zur Umsetzung des Green Deal zahlreiche Legislativvorschläge vor und hat dazu die Fahrpläne veröffentlicht, zu denen jedermann Rückmeldung geben kann.
Die Kommission hatte im September 2020 vorgeschlagen, das Klimaziel der EU für 2030 auf eine Reduktion der Treibhausgasemissionen auf 55 Prozent gegenüber 1990 zu erhöhen. Dazu sollen das EU-Emissionshandelssystem (ETS), die Verordnung über die Lastenverteilung, die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) und die CO2-Standards für PKW angepasst werden. Das ETS soll um den Schiffsverkehr erweitert und ggf. auch um Gebäudeemissionen, Straßenverkehr bzw. sämtliche Verbrennung fossiler Kraftstoffe werden. Bei der Lastenverteilung erwägt die Kommission, diese entweder auslaufen zu lassen. Bis zum 26. November 2020 kann zu den vier Fahrplänen eine Stellungnahme abgegeben werden. Die Legislativvorschläge möchte die Kommission bis Juni 2021 vorlegen.
Die nicht-legislative neue EU-Forststrategie soll im ersten Quartal 2021 veröffentlicht werden und dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit von Wäldern zu verbessern und zugleich der Biodiversität, dem Klimaschutz und der Bioökonomie dienen. Die Schwerpunkte sind der Erhalt der Waldflächen (die Biodiversitätsstrategie hatte angekündigt, dass mindestens 3 Mrd. Bäume bis 2030 gepflanzt werden) und Kohlenstoffsenken, Verbesserung der Risikoprävention (auch vor Waldbränden), Sicherstellung nachhaltiger Bewirtschaftung aller Wälder und die Anpassung an den Klimawandel. Frist zur Beteiligung ist der 4. Dezember 2020.
Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie 2030 ist zur Wiederherstellung der Natur für Ende 2021 ein Vorschlag der Kommission für eine Verordnung vorgesehen. Rückmeldungen zum Fahrplan sind bis 2. Dezember 2020 möglich. Die vorherige Strategie für 2020 enthielt lediglich ein freiwilliges Ziel zur Wiederherstellung von 15 Prozent der Flächen. Da dies verfehlt wurde, soll für 2030 eine gesetzliche Verpflichtung eingeführt werden. Dazu ist eine europaweit einheitliche Messung des Zustands von Ökosystemen erforderlich. Bis 2050 sollen alle Ökosysteme in gutem Zustand sein. Für 2030 sieht die Kommission bei der Wiederherstellung zerstörter Ökosysteme den Schwerpunkt bei den Flächen mit dem größten Potenzial als Kohlenstoffspeicher.
Die im Mai 2020 zusammen mit der Biodiversitätsstrategie veröffentlichte Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sieht eine Steigerung des Anteils des Ökolandbaus auf ein Viertel der Anbaufläche bis 2030 vor. Die Kommission hat am 30. Oktober 2020 eine delegierte Verordnung mit Regeln für die Erzeugung und Vermarktung von Saatgut für Pflanzen ("heterogenes Material") zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft vorgeschlagen, zu der bis 27. November 2020 Gelegenheit zur Stellungnahme besteht. Durch die Mischung genetisch vielfältiger Pflanzen soll die Widerstandskraft im ökologischen Landbau, der keine Kunstdünger und Pestizide verwendet, verbessert werden. Die delegierte Verordnung soll 2022 zusammen mit der EU-Ökoverordnung in Kraft treten.
Im dritten Quartal 2021 sollen die Verordnung zu geographischen Angaben (g.A.) überarbeitet werden. Frist für Rückmeldungen ist der 25. November 2020.
Für 2022 ist eine Überarbeitung der Listen von Schadstoffen in Oberflächengewässern und im Grundwasser vorgesehen. Zur Folgenabschätzung in der Anfangsphase kann bis 20. November 2020 Rückmeldung gegeben werden. (TS)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12674-EU-Forest-Strategy-