Der Europäische Rechnungshof in Luxemburg kritisiert in seinem Sonderbericht „Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: begrenzter Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken“ vom 5. Februar 2020, dass der Einsatz von Pestiziden in der EU trotz entsprechender Gesetze (Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden von 2009) weitgehend unkontrolliert erfolge. Darüber hinaus könne die Kommission mangels belastbarer Daten die Verwendung nicht kontrollieren.
Die EU hat bereits 1991 gemeinsame Vorschriften über Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln angenommen. Im Zuge der derzeitigen Evaluierung der Rechtsvorschriften durch die Kommission empfiehlt der Rechnungshof, die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes auf Betriebsebene zu überprüfen, die Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln zu verbessern sowie bessere Risikoindikatoren zu entwickeln. Der Rechnungshof fordert außerdem, den Erhalt von Agrar-Zahlungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von der Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes abhängig zu machen, um hinreichend Anreize für alternative Methoden zu setzen. Denn dabei werden Pestizide erst eingesetzt, wenn andere Methoden versagen. Der Rechnungshof stellt fest, dass mehrere Mitgliedstaaten die Bestimmungen über integrierten Pflanzenschutz unzureichend umgesetzt haben. (TS)
https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did={E798A9A6-8BD7-434D-AA04-65C50E9DF8C6}