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Kreislaufwirtschaft: Reformen bei Ökodesign, Textilien und Bauprodukten

Alle Produkte in der EU sollen während ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher, nachhaltiger und energieeffizienter werden. Dazu hat die Europäische Kommission am 30. März 2022 den Vorschlag für eine grundlegend überarbeitete Ökodesign-Verordnung vorgelegt. Ergänzt wird diese Reform durch zwei Initiativen zu wichtigen Produktgruppen, nämlich eine europäische Strategie für nachhaltige Textilien und die Reform der geltenden Bauprodukte-Verordnung sowie Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte.
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Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt, hat die Kommission damit konkrete Instrumente für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in der EU vorgelegt, durch die Europa seine Energie- und Ressourcenautonomie steigern kann, insgesamt resilienter gegen externe Schocks wird und sowohl die Natur als auch die menschliche Gesundheit schützt.

Ziel der Reform der Ökodesign-Verordnung der Kommission ist es, nachhaltige Produkte auf dem EU-Markt zur Norm zu machen. Auch wenn es bereits einige sektorspezifische EU-Vorschriften gibt, um Produkte umweltfreundlicher und energieeffizienter zu machen, soll jetzt ein breiterer Rahmen für die Festlegung harmonisierter Vorschriften für ökologische Nachhaltigkeit geschaffen werden. Der bestehende Ökodesign-Rahmen soll in zweifacher Hinsicht erweitert werden. Erstens soll er zukünftig ein möglichst breites Spektrum von Produkten abdecken, und zweitens sollen die Nachhaltigkeitsanforderungen, die Produkte erfüllen müssen, ausgeweitet werden.

Der Vorschlag sieht die Festlegung von Vorschriften für alle physischen Waren vor, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einschließlich der Zwischenprodukte. In einem ersten Schritt sollen im Rahmen des aktuellen Arbeitsplans für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022–2024 die Produkte angegangen werden, die besonders starke Auswirkungen auf die Umwelt haben, nämlich Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Detergenzien, Farben, Schmierstoffe sowie Zwischenprodukte wie Eisen, Stahl und Aluminium. Nur wenige Sektoren wie Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel sind ausgenommen. Mit der vorgeschlagenen Verordnung wird ein Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, in einer zweiten Phase durch delegierte Rechtsakte detaillierte Vorschriften für die einzelnen Produkte oder gegebenenfalls für Produktgruppen festzulegen.

Zudem sollen Informationsanforderungen dafür sorgen, dass die Auswirkungen der Produkte auf die Umwelt klar erkennbar sind. Für alle unter die Verordnung fallenden Produkte werden digitale Produktpässe verpflichtend. So können Produkte leichter repariert oder recycelt und bedenkliche Stoffe einfacher entlang der Lieferkette zurückverfolgt werden. Außerdem kann eine Kennzeichnung eingeführt werden. Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen, um die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu beenden, sowie zur Ausweitung der umweltorientierten öffentlichen Auftragsvergabe und zur Schaffung von Anreizen für nachhaltige Produkte.

Mit der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien werden konkrete Maßnahmen vorgestellt, um sicherzustellen, dass Textilerzeugnisse spätestens 2030 haltbarer sind und recycelt werden können, soweit wie möglich aus recycelten Fasern gefertigt und frei von gefährlichen Stoffen sind. Bei der Herstellung sollen die sozialen Rechte und die Umwelt respektiert werden. Zu den konkreten Maßnahmen zählen Ökodesign-Anforderungen für Textilien, verständlichere Informationen, ein digitaler Produktpass und eine verbindliche EU-Regelung für eine erweiterte Herstellerverantwortung. Ferner sind Maßnahmen vorgesehen, um gegen die unbeabsichtigte Freisetzung von Mikroplastik aus Textilien vorzugehen. Den Mitgliedstaaten wird vorgeschlagen, den Wiederverwendungs- und Reparatursektor steuerlich zu begünstigen.

Mit der Überarbeitung der Verordnung für Bauprodukte aus dem Jahr 2011 soll ein gemeinsamer Rahmen für die Bewertung der Umwelt- und Klimaleistung von Bauprodukten geschaffen werden. Die Baumaterialien sollen in Zukunft umweltfreundlicher sein, leichter repariert, recycelt oder wiederaufgearbeitet werden können. Außerdem soll den Normungsorganisationen die Ausarbeitung einheitlicher europäischer Normen erleichtert werden. Ferner wird die überarbeitete Verordnung digitale Lösungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands insbesondere für KMU bieten wie z. B. eine Datenbank für Bauprodukte und einen digitalen Produktpass.

Gleichzeitig regt die Kommission die Stärkung von Verbraucherrechten an, damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst für nachhaltige und energiearme Produkte entscheiden können. Zu diesem Zweck hat die Kommission eine Aktualisierung der Verbrauchervorschriften vorgeschlagen. Zum einen sollen Händler im EU-Binnenmarkt einschlägige Angaben über Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen liefern und Handbücher bereitstellen müssen. Bei intelligenten Geräten sowie digitalen Inhalten oder Diensten müssen Verbraucher auch über Software-Updates des Herstellers informiert werden. Darüber hinaus ist eine Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken geplant. Damit soll einmal die Liste der Produkteigenschaften, über die der Händler die Verbraucher nicht irreführen darf, erweitert werden. Zum anderen werden Praktiken hinzugefügt, die individuell geprüft und als irreführend eingestuft wurden, wie etwa Aussagen über die künftige Umweltleistung. Weitere Praktiken sollen in die „schwarze Liste“ verbotener unlauterer Geschäftspraktiken aufgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise vage Aussagen über die Umwelteigenschaften wie „umweltfreundlich“, „öko“ oder „grün“, die fälschlicherweise den Eindruck einer ausgezeichneten Umweltleistung erwecken. (UV)

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