Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat am 24. April 2020 einen Leitfaden mit Antworten auf praktische Fragen der Arbeitgeber herausgegeben. Dieser enthält Links zu nationalen Informationen der Mitgliedstaaten zu Arbeitsschutzempfehlungen spezifischer Sektoren wie beispielsweise dem Bau-, Transport- oder Lebensmittelhandelssektor.
Der Leitfaden befasst sich in erster Linie mit Fragen zur Telearbeit sowie zu Präventionsmaßnahmen wie etwa der Kommunikation zur Verhaltensempfehlung hinsichtlich Hygiene oder bei Krankheitssymptomen. Konkret umfasst dies die Bereitstellung von Seife, Wasser und Desinfektionsmitteln, die Reinigung und Desinfektion von Arbeitsplätzen sowie die Nutzung von Gesichtsmasken, aber auch Empfehlungen zur Abhaltung von Meetings und Geschäftsreisen und den Umgang mit der Erkrankung eines Mitarbeiters oder Kunden mit COVID-19.
Der Abschnitt zur Telearbeit beinhaltet folgende Empfehlung: Der Arbeitgeber sollte den Telearbeitern Anleitungen zur Einrichtung ihres Telearbeitsplatzes geben, der so weit wie möglich eine gute Körperhaltung und häufige Bewegungen zulässt. Auch sollte der Arbeitgeber den Telearbeitern Unterstützung bei der Nutzung des IT-Equipments und der Software geben. Es wird darauf hingewiesen, dass Tele- und Videokonferenz-Tools für die Arbeit unerlässlich werden können, gleichzeitig aber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht daran gewöhnt sind, problematisch sein können.
Ferner werden eine Kommunikation von strategischen Informationen sowohl von der obersten Führungsebene als auch vom Vorgesetzten sowie eine routinemäßige soziale Interaktion unter den Kollegen empfohlen. Erstere können in geplanten, regelmäßigen Online-Sitzungen angesprochen werden, während letztere durch Online-Chats oder „virtuellen Kaffee“-Sitzungen gefördert werden können.
Der Arbeitgeber sollte die Auswirkungen der Isolation und die psychischen Belastungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unterschätzen und daher Möglichkeiten zur effektiven Kommunikation fördern und den informellen Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen anbieten.
Auch sollte der Arbeitgeber berücksichtigen, dass der in Telearbeit befindliche Arbeitnehmer möglicherweise Kinder bzw. Angehörige hat, die eine Betreuung oder den Fernzugang für Schulaufgaben etc. benötigen. Daher sollten sich die Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitszeiten und die Produktivität ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flexibel zeigen und diese über ihr Verständnis für die Situation und die Gewährung von Flexibilität in Kenntnis setzen.
Die Arbeitgeber sollten zudem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei unterstützen, gesunde Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit zu setzen, indem sie klar kommunizieren, wann sie voraussichtlich arbeiten und verfügbar sein werden. (JC)
https://oshwiki.eu/wiki/COVID-19:_guidance_for_the_workplace
https://oshwiki.eu/wiki/COVID-19:_Back_to_the_workplace_-_Adapting_workplaces_and_protecting_workers