| Rechtsstaatlichkeit

Leitfaden zum Konditionalitäts-Mechanismus veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 2. März 2022 die angekündigten Leitlinien zum Auslösen der Konditionalitätsregelung veröffentlicht. Dieses Instrument soll den EU-Haushalt vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit schützen. In den Leitlinien wird erläutert, wie die im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 geschaffene Regelung vom Januar 2021 zum Schutz des EU-Haushalts angewendet werden soll. Sie sind eng an die Ausführungen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) angelehnt.
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Die Leitlinien über die allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des EU-Haushalts beschreiben die Bedingungen für Maßnahmen bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit und die Kriterien nach denen beurteilt wird, ob diese Verstöße auch tatsächlich die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.

Konkret werden in den Leitlinien die Voraussetzungen für den Erlass von Sanktionsmaßnahmen festgelegt, einschließlich der Frage, wie Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit aussehen können und wie beurteilt wird, ob diese Verstöße die finanziellen Interessen der EU hinreichend und unmittelbar beeinträchtigen. Darüber hinaus wird auf das Zusammenspiel zwischen der Konditionalitätsverordnung und anderen Instrumenten zum Schutz des EU-Haushalts eingegangen. Dazu zählen die Vorschriften für Fonds (Regionalpolitik, gemeinsame Agrarpolitik) und für die Aufbau- und Resilienzfazilität.

Gleichzeitig werden auch die Voraussetzungen dafür definiert, dass die vorgeschlagenen Sanktionsmaßnahmen verhältnismäßig, geeignet und notwendig sind, um die betreffenden Defizite zu beheben, und welche Schritte unternommen werden müssen, bevor Maßnahmen vorgeschlagen werden können, hier insbesondere die von der Kommission zu konsultierenden Informationsquellen, die Beschwerdemöglichkeiten sowie das Verfahren für die Annahme und Aufhebung von Maßnahmen. Letztendlich wird auch die Bedingung erläutert, dass die Rechte der Endempfänger von EU-Mitteln geschützt werden müssen, da die Mitgliedstaaten unter allen Umständen weiterhin Zahlungen im Rahmen von EU-Programmen oder -Fonds leisten sollen.

Nach dem EuGH-Urteil und der Veröffentlichung der Leitlinien müssen Polen und Ungarn befürchten, dass ihnen EU-Mittel gekürzt werden, weil sie nach Ansicht der EU-Kommission und mehrerer Mitgliedstaaten wiederholt gegen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Das Europäische Parlament drängt schon seit mehreren Monaten darauf, dass die Kommission entsprechend gegen Polen und Ungarn vorgeht.

Der EuGH hatte am 16. Februar 2022 die Konditionalitätsregelung für rechtens erklärt und damit Klagen von Polen und Ungarn gegen den Mechanismus abgewiesen. Hinsichtlich der Rechtsgrundlage der Konditionalitätsregelung argumentierten die Richter in Luxemburg, dass die EU Verfahren gegen Mitgliedsstaaten einleiten und Mittel kürzen könne, wenn zum einen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit bestünden und zum anderen diese Verstöße auch zum Missbrauch oder zur Beeinträchtigung des EU-Haushalts führen können. Der Gerichtshof stellte klar, dass die Verordnung darauf abziele, den Unionshaushalt vor Beeinträchtigungen zu schützen und nicht derartige Verstöße als solche zu ahnden. (UV)

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