Die Grundlage hierfür bildet Artikel 18 Absatz 9 des Europäischen Gesetzes über die Medienfreiheit (EMFA). Demnach ist die KOM verpflichtet, Leitlinien zum Umgang mit Inhalten von Mediendiensten auf VLOPs zu entwickeln.
Ziel der Konsultation ist es, erste Rückmeldungen und Anregungen von relevanten Akteuren einzuholen – darunter Plattformbetreiber, Mediendiensteanbieter, zivilgesellschaftliche Organisationen und Fact-Checking-Initiativen. Ihre Beiträge sollen die Ausarbeitung der Leitlinien unterstützen.
Im Zentrum der Leitlinien sollen die Anforderungen an eine Funktion stehen, die es Mediendiensteanbietern auf VLOPs ermöglicht, sich als solche zu kennzeichnen. Diese Funktion soll:
- deutlich sichtbar,
- benutzerfreundlich und
- leicht zugänglich für Mediendiensteanbieter sein.
Gleichzeitig sollen die Leitlinien den Plattformen ausreichend Flexibilität bieten, um die Funktion an ihre spezifischen Dienste und Geschäftsmodelle anzupassen.
Die KOM erklärt zum Ziel, dass sie mit den Leitlinien sowohl Rechtssicherheit als auch eine praktische Umsetzbarkeit für alle Beteiligten– zum Vorteil von Mediendiensteanbietern und VLOPs gleichermaßen – gewährleisten möchte.
Weitere Informationen sind der Homepage der KOM mit der Konsultation zu entnehmen. (CK)