Zum besseren Schutz von Saisonarbeitskräften in der Union hat die Kommission vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie am 16. Juli 2020 Leitlinien vorgelegt.
Schätzungen zufolge liegt die Zahl die aktiven saisonalen Arbeitskräfte zwischen mehreren Hunderttausend und einer Million pro Jahr. Sie kommen insbesondere in den Sektoren Agrar- und Landwirtschaft sowie im Fremdenverkehr zum Einsatz, wobei diese Branchen auf Arbeitskräfte aus anderen europäischen Ländern, aber auch aus Drittstaaten angewiesen sind. Gerade in der Corona-Krise waren Erntehelfer aus Rumänien und anderen osteuropäischen Staaten für die Einbringung der Ernten essenziell.
Den nationalen Behörden und Sozialpartnern sollen mit den Leitlinien Orientierungshilfen gegeben werden, um die Rechte, die Gesundheit sowie die Sicherheit von saisonalen Arbeitskräften zu gewährleisten und sicherzustellen.
Die Kommission möchte weiterhin eng mit allen Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) zusammenarbeiten, um menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen zu garantieren. Dabei sollen zum Beispiel Vor-Ort-Kontrollen verstärkt, Sozialversicherungen gewährleistet, Schwarzarbeit eingedämmt und den Arbeitskräften Ihre Rechte klar kommuniziert werden.
Zum Schutz der Rechte plant die Kommission Anhörungen, Analysen und Studien zur Erhebung genauer Daten wie z.B. der Herausforderungen bei der Saisonarbeit in der Union. Weiterhin ist die Kampagne #EU4FairWork zur Sensibilisierung der Rechte und Pflichten und die Unterstützung der Mitgliedstaaten durch eine europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit vorgesehen. (JW)
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_1342