| Nachhaltiges Wachstum

Leitlinien zur Aufbau- und Resilienzfazilität

Die Kommission hat am 17. September 2020 ihre jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum vorgelegt und in Rahmen dessen Leitlinien für die Verwendung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) vorgestellt. Die RRF ist das Herzstück des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ in Höhe von 672 Mrd. Euro. Die vorgelegten Leitlinien sollen sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten in die unmittelbare wirtschaftliche Erholung Europas und zugleich in langfristiges, nachhaltiges und inklusives Wachstum investierten. Mit der Veröffentlichung der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum leitet die Kommission den diesjährigen Zyklus des Europäischen Semesters ein.

Damit die RRF in Anspruch genommen werden kann, sollen die Mitgliedstaaten Entwürfe für Aufbau- und Resilienzpläne vorlegen, in denen die nationalen Investitions- und Reformprogramme im Einklang mit den politischen Kriterien der EU dargelegt werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, Investitionen und Reformen in folgenden Schlüsselbereichen aufzunehmen:

  1. Vorantreiben – Frühzeitige Bereitstellung zukunftssicherer, sauberer Technologien und Beschleunigung der Entwicklung und des Einsatzes erneuerbarer Energien.
  2. Renovieren – Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude.
  3. Aufladen und Auftanken – Förderung zukunftssicherer sauberer Technologien zur Beschleunigung des Einsatzes nachhaltiger, erschwinglicher und intelligenter Verkehrsmittel, der Schaffung von Lade- und Betankungsstationen und Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel.
  4. Verbinden – rasche Einführung schneller Breitbanddienste für alle Regionen und Haushalte einschließlich Glasfaser- und 5G-Netze.
  5. Modernisieren – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Dienste einschließlich der Justiz- und Gesundheitssysteme.
  6. Expansion – Steigerung der Cloud-Kapazitäten für industrielle Daten und Entwicklung der leistungsfähigsten, fortschrittlichsten und nachhaltigsten Prozessoren.
  7. Umschulen und Weiterbilden – Anpassung der Bildungssysteme, um digitale Kompetenzen zu fördern, Schul- und Berufsausbildung für alle.

Ein Lenkungsausschuss unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin von der Leyen soll die Umsetzung der RRF überwachen. Die Kommissionsbewertung der nationalen Pläne bedarf dann der Genehmigung des Rates.

Im Rahmen der Trilogverhandlungen von Europäischem Parlament, Rat und Kommission über den nächsten langfristigen EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 muss auch noch eine Einigung über die RRF herbeigeführt werden.

Die Mitgliedstaaten sind jedoch angehalten, bereits bis 15. Oktober 2020 nationale Vorentwürfe ihrer Aufbau- und Resilienzpläne vorzulegen. Endgültige Frist ist sodann der 30. April 2021. (CM)

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_1658

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/annual_sustainable_growth_strategy_de.pdf

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/3_en_document_travail_service_part2_v3_en.pdf

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/3_en_document_travail_service_part1_v3_en.pdf

Teilen

Zurück