| Neue CORSIA-Regeln

Luftreinhaltung in der Luftfahrt

Flugzeug im Landeanflug

Die Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat am 13. März 2020 in Montreal einen neuen Mechanismus für die Ausgleichssysteme für Treibhausgasemissionen von Airlines beschlossen. Im Rahmen des Programms für den Kohlenstoffausgleich und die Reduzierung von Emissionen in der internationalen Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA), das 2021 in Kraft tritt, sind nur noch sechs CO2-Kompensationsprogramme zulässig, bei denen die Umweltkompensationsmaßnahmen (wie zum Beispiel Wiederaufforstung) nach 2016 begonnen wurden und bis Ende 2020 zu Emissionsreduktionen geführt haben.

Die Kommission begrüßte am 18. März 2020 die Entscheidung der ICAO. Ab 2021 bestünde damit auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, 76 Prozent des internationalen Verkehrs in die CORSIA-Umsetzung einzubeziehen. Dabei werde sich die Kommission weiterhin dafür einsetzen, dass Doppelzählungen verhindert werden. Die Kommission habe bereits mit der Arbeit begonnen, das europäische Emissionshandelssystem (ETS) auf den Luftverkehr auszuweiten. Die Kommission wird die CORSIA-Vereinbarung durch eine Ergänzung zur ETS-Richtlinie umsetzen. Diese enthält derzeit bereits eine Bestimmung für Langstreckenflüge, die bis zum Inkrafttreten von CORISA gilt.

Der Sprecher des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, Karima Delli (EFA/FR) kritisierte, die beschlossenen Regeln für das CORSIA-System reichten nicht aus. Es genüge nicht, sich allein auf technologische Fortschritte zu konzentrieren, so der Sprecher. Stattdessen sei eine Transformation des gesamten Flugsektors notwendig, die auf alternative Kraftstoffe und alternative Verkehrsmittel wie Nachtzüge setze. Umweltverbände wie die Organisation „Carbon Market Watch“ kritisierten die Einigung als „besser als nichts, aber unzureichend“. Es handle sich um reine „Schadenskontrolle“, die dem erforderlichen Ambitionsniveau nicht gerecht werde. Dass weiterhin CO2-Offset-Systeme zugelassen sind, ist aus Sicht der Umweltverbände nicht zufriedenstellend, weil diese in der Vergangenheit nicht den erwünschten Umweltnutzen brachten.

Aktuell ist der Flugverkehr durch die Corona-Pandemie stark zum Erliegen gekommen. Da der Zeitraum 2019-2020 als Basis für die zulässigen künftigen Emissionen gilt, würde dies eine Reduktion künftiger Treibhausgasemissionsobergrenzen erfordern. (TS)

https://www.icao.int/Newsroom/Pages/ICAO-Council-adopts-CORSIA-emissions-units.aspx

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