Deutschland habe es laut Urteil zudem versäumt, der Europäischen Kommission (KOM) aktualisierte Daten zu den betreffenden Lebensraumtypen in den dafür ausgewiesenen Gebieten zu übermitteln.
Das Versäumnis Deutschlands werde durch signifikante Flächenverluste dieser Lebensraumtypen in diesen Gebieten, das Fehlen einer gebietsspezifischen Überwachung dieser Lebensraumtypen sowie das Fehlen rechtsverbindlicher Schutzmaßnahmen gegen Überdüngung und zu frühe Mahd in diesen Gebieten belegt, so der EuGH.
Der NABU e.V. hatte das Vertragsverletzungsverfahren bei der KOM angestoßen und darauf hingewiesen, dass es um die streng geschützten Mähwiesen in Deutschland vielfach schlecht bzw. sehr schlecht steht.
Durch das Urteil ist Deutschland verpflichtet, beim Wiesenschutz nachzubessern. Kommt die Bundesrepublik dem nicht nach, kann in einem weiteren Verfahren eine Geldstrafe festgelegt werden. (MF)
Hier geht es zum Urteil des EuGH.