Konkret werden falsche Countdown-Zähler eingesetzt, Informationen zu Lieferkosten oder günstigere Alternativen verborgen und Websites so angelegt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch visuelle Gestaltung oder sprachliche Mittel zu bestimmten Entscheidungen gedrängt werden („dark patterns“).
Als Reaktion werden sich die nationalen Behörden mit betroffenen Handeltreibenden in Verbindung setzten, damit diese ihre Websites künftig entsprechend anpassen. Gegebenenfalls werden weitere Maßnahmen auf Basis nationaler Regelungen ergriffen. Die EU-Kommission wird sich hierbei an Online-Handeltreibende wenden, die 2022 in einer Studie zu unlauteren Geschäftspraktiken ermittelt wurden und diese auffordern, die Mängel zu beheben. (MF)