In den Empfehlungen fordert die KOM die nationalen Behörden, Rechteinhaber und Anbieter von Vermittlungsdiensten auf, gegen die unerlaubte Weiterverbreitung von Streamings vorzugehen. Sie empfiehlt - gestützt auf das Gesetz über digitale Dienste - den Mitgliedstaaten, dass Anbieter von Hostingdiensten schnell tätig werden, um die durch illegales Streaming verursachten Schäden so gering wie möglich zu halten. Außerdem rät sie, die in diesem Gesetz vorgesehenen Abhilfemaßnahmen konsequent umzusetzen, so etwa die Anwendung von auf Live-Veranstaltungen zugeschnittenen Sperrverfügungen. Schließlich sollen Organisatoren von Veranstaltungen und Sendeunternehmen ihre gewerblichen Angebote für Endnutzer in der gesamten EU leichter verfügbar und erschwinglicher machen, heißt es in den Empfehlungen der KOM. Darüber hinaus werden die Behörden der Mitgliedstaaten sowie Rechteinhaber und Vermittler angehalten, besser bei der unerlaubten Weiterverbreitung von Live-Veranstaltungen zu kooperieren.
Die KOM sieht dringenden Handlungsbedarf, weil sie befürchtet, dass die gewerbliche Piraterie die Tragfähigkeit der europäischen Kultur- und Sportwirtschaft gefährden könnte. Unerlaubtes Streaming könne erhebliche Einnahmeverluste für Künstlerinnen und Künstler, für die Organisatoren von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen und für Sendeunternehmen nach sich ziehen. Folge sei, dass die Unternehmen ihre Dienste nicht mehr rentabel anbieten können, warnte die EU-Kommission. (UV).