| Kindesschutz

Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet

Das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, zum Schutz von Kindern Internetanbieter zu verpflichten, zu prüfen, ob ein erhebliches Risiko besteht, dass ihre Dienste für den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet und für die Anwerbung von Kindern missbraucht werden. Des Weiteren sollen Internetanbieter verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu mindern.
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Die Abgeordneten fordern, dass die Maßnahmen zur Risikominderung zielgerichtet, verhältnismäßig und wirksam sein müssen und dass die Anbieter selbst entscheiden sollen, welche Maßnahmen sie ergreifen. Nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten sollen sie auch sicherstellen, dass pornografische Websites über angemessene Altersüberprüfungssysteme, Kennzeichnungsmechanismen für Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) und eine menschliche Inhaltsmoderation verfügen, um diese Meldungen zu bearbeiten.

Darüber hinaus soll ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu bekämpfen und eine allgemeine Überwachung des Internets zu vermeiden, hergestellt werden. Wenn Maßnahmen zur Risikominderung nicht ausreichen, sollen gerichtlich bestätigte Aufspürungsanordnungen eingesetzt werden, um illegales Material aufzuspüren. Schließlich möchte das Parlament „Ende-zu-Ende“-verschlüsseltes Material von der Aufdeckung ausschließen. (MF)

Der Bericht zu dem Verordnungsvorschlag ist hier abrufbar: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2023-0364_EN.html

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