Die Situation an den innereuropäischen Grenzen wird zunehmend angespannt. So unterschiedlich die Handhabung ist: Eine Konstante lässt sich in der Wiederaufnahme teilweise strikter Grenzkontrollen ausmachen. Diese gehen nicht selten mit Gesundheitsprüfungen und – im Einzelfall auch – Einreiseverboten für Personen einher. Der Warenverkehr ist in vielen Ländern noch erlaubt.
Dänemark, Deutschland, die Baltischen Staaten, Malta, Polen, die Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern haben einen Einreisestopp verhängt. In einigen Mitgliedstaaten wird Bürgerinnen und Bürgern die Einreise explizit erlaubt, andere Staaten schreiben auch für Rückkehrende eine Quarantäne vor. Ein Verstoß dagegen wird beispielsweise in Griechenland mit einem Bußgeld geahndet.
Einzelne Länder fallen durch besonders spezifische Maßnahmen auf. So hat Portugal den Personenverkehr mit Spanien vollständig eingestellt und erlaubt keine Einreise von Menschen außerhalb der EU mit Ausnahme der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, Kanada, Venezuela und portugiesisch-sprachigen Ländern. Zypern hat einen Einreisestopp verhängt (ausgenommen eigene Bürgerinnen und Bürger) und ordnet 14 Tage Quarantäne für alle Einreisenden an, einschließlich Personen aus Nordzypern. Spanien verbietet die Einreise aus Frankreich und Portugal, außer in Fällen „höherer Gewalt“. Schweden fällt mit im Vergleich laxen Maßnahmen auf: Es gelten Reisebeschränkungen für Ausländer, von denen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie die Schweiz ausgenommen sind. Zum Vergleich: Finnland hat seine Grenzen teilweise geschlossen und Dänemark hat einen Einreisestopp verhängt sowie den Ausnahmezustand erklärt.
Am Beispiel Italiens lässt sich der unterschiedliche Umgang mit der Situation an den Grenzen veranschaulichen. Italien selbst führt bisher Einreisekontrollen durch, während Kroatien einen eingeschränkten Reisestopp verhängt hat. Slovenien hat seine Grenzen zu Italien dichtgemacht und Österreich führt verstärkte Einreisekontrollen durch. Grenzpassierer aus Italien werden nur gegen Vorlage eines gesundheitlichen Unbedenklichkeitszeugnisses in die Alpenrepublik gelassen.
Die Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus im Inland fallen ebenfalls höchst unterschiedlich aus. Der Begriff des „social distancing“ wird inzwischen weitreichend verwendet und verstanden. In Belgien, Frankreich, Italien, Spanien und Luxemburg wurden Ausgangssperren verhängt. Verstöße sind in Spanien, Luxemburg und Frankreich mit Bußgeldern belegt. Die Interims-Regierung in Belgien hat mit einem Erlass am 18. März 2020 das Arbeiten von zu Hause angeordnet. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der Gang zur Arbeit erlaubt werden.
Auch in den Niederlanden gelten seit dem 23. März 2020 verschärfte Maßnahmen zur Versammlung an öffentlichen Plätzen. Premierminister Marc Rutte sprach vor der Presse von einem „intelligenten shut down“. Damit besteht inzwischen in fast allen Mitgliedstaaten eine mindestens eingeschränkte Bewegungsfreiheit. In einigen Fällen – wie in Bulgarien, Italien und Tschechien – sind einzelne Ortschaften abgeriegelt worden, da sich in ihnen Fälle von positiv auf Corona getesteten Menschen gehäuft haben.
Während in den meisten Ländern Schulen und Kitas geschlossen wurden, sind in Schweden lediglich Empfehlungen zur Schließung für Universitäten ausgesprochen worden. Schulen bleiben weiterhin geöffnet. In Belgien sind die Schulen geschlossen, die Kitas weiterhin geöffnet.
Unter anderem Finnland, Österreich und Tschechien haben weitreichende Auflagen zum Aufenthalt im Freien erlassen. Dort dürfen Bürgerinnen und Bürger ihre Häuser nur mit triftigem Grund verlassen, beispielsweise zum Einkauf von Lebensmitteln oder zur Arbeit. Die Versorgung mit Lebensmitteln „to go“ ist in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor gestattet. Auch Supermärkte bleiben für die Grundversorgung geöffnet, ebenso Apotheken.
Versammlungen im Freien von mehr als 50 Menschen sind in vielen Ländern nicht länger gestattet. Andere Staaten haben die Anzahl der Personen deutlich höher angesetzt, beispielsweise Estland mit einem Verbot von mehr als 500 Personen. Die persönliche Nähe von einer geringen Anzahl von Menschen ist in manchen Ländern ebenfalls geregelt. Beispielsweise müssen in Belgien und Deutschland 1,5 bis 2 Meter Abstand zwischen zwei Personen eingehalten werden.
Auch außerhalb der EU nimmt die Anspannung zu. In Norwegen wurden am 22. März 2020 Premierministerin Erna Solberg umfassende Vollmachten eingeräumt, um „im Rahmen der Bekämpfung von Konsequenzen von Covid-19“ geltendes Recht außer Kraft setzen zu können.
Auch der britische Premierminister Boris Johnson hat am 23. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus einen Lockdown angeordnet. Die Menschen werden aufgefordert, ihre Häuser nur zum Erledigen von Einkäufen, für einen Spaziergang oder zum Sport, zur notwendigen Arbeit oder zur Betreuung einer auf Hilfe angewiesenen Person zu verlassen. Verstöße gegen diese Auflagen können polizeilich geahndet werden und sind mit Bußgeldern belegt. Der Premierminister reagierte damit auf öffentlichen Druck aus allen Parteien, da er vormals erklärt hatte, der Ausbruch des Virus sei in Großbritannien weniger alarmierend als im übrigen Europa. Großbritannien hatte lange die Strategie verfolgt, die Ausbreitung des Virus verlangsamen zu wollen, um die Gesundheitssysteme vor einem Zusammenbruch zu schützen. Auch jetzt werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, Krankenhäuser nur im Notfall aufzusuchen, um die Versorgung von Notfällen und Patienten mit Corona-Infektion gewährleisten zu können. (sch)