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Mehr Transparenz bei Kurzzeitvermietungen an Reisende

Online-Plattformen zur kurzzeitigen Vermietung von Unterkünften an Touristinnen und Touristen sollen zukünftig dazu verpflichtet werden, ihre Daten offenzulegen. Die Europäische Kommission hat am 7. November 2022 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit dem diese Vermietung künftig stärker reguliert werden soll. Buchungen über derartige Plattformen, wie beispielsweise Airbnb, bieten zwar Vorteile für Gastgeber und Touristen. Sie können aber für Kommunen zum Problem werden, weil dadurch erschwinglicher Wohnraum verteuert wird.
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Da der Druck auf die Verfügbarkeit von Unterkünften in bestimmten Regionen Europas aufgrund der wachsenden Nachfrage von Urlaubsreisenden zunimmt, schlägt die Europäische Kommission (KOM) in ihrem Verordnungsvorschlag über die Erhebung und den Austausch von Daten über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften vor, dass die Erhebung und der Austausch von Daten von Online-Plattformen verbessert und europaweit harmonisiert werden müssen. Die Kontrolle der Anbieter soll durch eine Registrierung künftig vereinfacht werden.

Im Einzelnen stützt sich der Vorschlag der KOM auf fünf Säulen. Die erste dieser Säulen sieht die Harmonisierung der Registrierungsanforderungen für Gäste und Mietobjekte vor. Für diese ist vorgesehen, dass sie benutzerfreundlich und vollständig online zugänglich sein sollen. Die Gastgeber sollen als zweite Komponente nach der Registrierung eine eindeutige Registrierungsnummer erhalten. Die Plattformen sollten stichprobenartige Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Regeln von den Gastgebern beachtet werden. Auf Seiten der Behörden wäre es möglich, die Gültigkeit einer Registrierungsnummer im Falle eines Verstoßes auszusetzen und die Plattformen aufzufordern, die fraglichen Gastgeber zu löschen. Die digitalen Plattformen sollen drittens verpflichtet werden, den Behörden einmal im Monat in einem automatisierten Verfahren Daten über die Zahl der vermieteten Nächte und die Zahl der Kunden zu übermitteln. Zur Erleichterung dieses Prozesses sollten nationale zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden. Außerdem sieht der Text vor, dass die erzeugten Daten zu den vom europäischen Amt für Statistik Eurostat erstellten Tourismusstatistiken und in den künftigen europäischen Datenraum für den Tourismus einfließen. Dadurch soll die Entwicklung innovativer, tourismusbezogener Dienstleistungen unterstützt werden. Schließlich ist geplant, dass die Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Regelungen wachen und die entsprechenden Sanktionen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus festlegen.

Die KOM reagiert mit ihrem Vorschlag auch auf mehrere Gerichtsurteile. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2020 entschieden, dass Großstädte gegen Zweckentfremdung von Wohneigentum vorgehen können. In Rheinland-Pfalz sieht das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum entsprechende Möglichkeiten für die Kommunen vor. Für viele Eigentümer in europäischen Großstädten ist es lukrativer, ihre Wohnungen kurzfristig an Touristen zu vermieten, als langfristige Mietverträge abzuschließen. Laut EuGH dürfen die EU-Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Wohnungsmangel in Städten kurzzeitige Vermietungen über Plattformen wie Airbnb einschränken. In einem aktuellen Urteil vom April 2022 zur Situation in Brüssel hat der EuGH die Auskunftspflicht von Online-Plattformen bejaht. Airbnb muss demnach Kommunen und dortigen Steuerbehörden Auskunft über Privatübernachtungen geben. Konkret hatte die regionale Steuerbehörde von Airbnb Auskunft über die Vermieter und die vermittelten Übernachtungen gefordert. In Brüssel wird eine Steuer auf touristische Übernachtungen erhoben, die auch für Privatwohnungen gilt. (UV)

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