| Handelspolitik

Mercosur-Abkommen tritt vorläufig in Kraft

Das Handelsabkommen zwischen der EU und den südamerikanischen Mercosur-Staaten kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft treten. Die europäische Kommission (KOM) hat die Mercosur-Staaten am 23. März 2026 nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses in den Partnerstaaten über die Anwendung informiert. Zahlreiche Zölle zwischen der EU und Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay können dann zukünftig wegfallen.
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Gemäß dem Beschluss des Rates der EU vom 9. Januar 2026 hat die KOM die Mercosur-Länder am 23. März 2026 über die Notifizierung des Instruments zur vorläufigen Anwendung des Interimshandelsabkommens (iTA) unterrichtet. Dies bedeutet, dass das Abkommen ab dem 1. Mai 2026 vorläufig zwischen der EU und allen Mercosur-Ländern gilt, die ihr Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und der EU ihre Entscheidung vor Ende März 2026 mitgeteilt haben. Argentinien, Brasilien und Uruguay haben dies bereits getan. Paraguay hat das Abkommen ratifiziert, seine Entscheidung jedoch noch nicht notifiziert.

Hintergrund ist, dass sich die Ratifizierung im Europäischen Parlament (EP) noch um mehrere Monate verzögert, weil die Abgeordneten den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um eine juristische Prüfung gebeten haben. Das EP kritisiert die Aufspaltung des Abkommens einerseits in einen Partnerschaftsteil, der neben dem EP auch von den Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden muss, und andererseits in einen Handelsteil, der nur die Zustimmung des EPs benötigt. Das sei, so die Bedenken der Parlamentarier, eine unzulässige Umgehung nationaler Parlamente. Das Handelsabkommen soll eine der weltweit größten Freihandelszonen schaffen und die meisten Zölle auf beiden Seiten beseitigen. Während die Europäer unter anderem Autos und chemische Produkte nach Südamerika exportieren, liefern die Mercosur-Länder hauptsächlich landwirtschaftliche Erzeugnisse und Rohstoffe.

Weitere Informationen zum vorzeitigen Inkrafttreten des EU-Mercosur-Abkommens sind auf der Presseseite der KOM abrufbar. Über die Plattform „Access2Markets“ können Exporteure mehr darüber erfahren, wie sie von diesem Abkommen profitieren können. (UV)

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