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Mindestlohn-Richtlinie: Rat einigt sich auf Standpunkt

Sowohl zum Entwurf der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU als auch über den Vorschlag einer Richtlinie zur Entgelttransparenz konnten die für Arbeit, Soziales und Gleichstellung zuständigen Ministerinnen und Minister am 6. Dezember 2021 eine Einigung erzielen und damit ihr Verhandlungsmandat gegenüber dem Europäischen Parlament (EP) festlegen.

Das EP hatte sich Ende November auf seinen Standpunkt geeinigt.

Die Mindestlohnrichtlinie will einen Rahmen zur Förderung angemessener gesetzlicher Mindestlöhne in der EU schaffen, Tarifverhandlungen über die Festlegung von Löhnen fördern und den Zugang zum Mindestlohnschutz für Arbeitnehmer verbessern. Insbesondere sollen auch Standards zur Ermittlung von Mindestlöhnen festgelegt werden. Deutschland und Österreich hatten sich bei der jetzt erfolgten Festlegung des Verhandlungsmandates enthalten. Dänemark und Ungarn hatten dagegen gestimmt. Gleichwohl geht der Rat mit einer breiten Mehrheit in die Verhandlungen mit dem EP.

Darüber hinaus nahm der Rat Schlussfolgerungen zu nachhaltiger Arbeit im Laufe des gesamten Lebens und zu den Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt an. Der slowenische Vorsitz legte dem Rat zudem einen Fortschrittsbericht über den Entwurf einer Richtlinie zur Gleichbehandlung vor. Die Richtlinie zielt darauf ab, den Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auf Bereiche außerhalb der Beschäftigung auszuweiten.

Die Minister diskutierten auf Basis verschiedener Berichte der Kommission zudem das Europäische Semester. Zudem führten die Ministerinnen und Minister eine Orientierungsaussprache zum Thema „Auf dem Weg zu einem Europa der Gleichheit“ durch und tauschten sich über die Arbeit der Hochrangigen Gruppe zur Zukunft des Sozialschutzes und des Wohlfahrtsstaates aus.

Der Vorsitz informierte ferner über den Stand der Beratungen über eine Reihe von Legislativvorschlägen: Die Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene am Arbeitsplatz und eine Richtlinie über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen.

Die Europäische Kommission informierte die Delegationen auch über ihre ALMA-Initiative, ein grenzüberschreitendes Jugendmobilitätsprogramm für junge Menschen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung stehen. Zudem hat die französische Delegation einen kurzen Überblick über das Arbeitsprogramm der kommenden Präsidentschaft gegeben. (MK)

https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/epsco/2021/12/06-07/

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