| Rat der Europäischen Union

Ministerratstagung Justiz

Die Justizministerinnen und -minister befassten sich auf ihrer Ratstagung am 10. März 2023 mit dem Ukrainekrieg. Darüber hinaus sind Schlussfolgerungen zur Rolle des zivilgesellschaftlichen Raums für die Grundrechte verabschiedet und ein Fortschrittsbericht zum Datenschutzabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union entgegengenommen worden.
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Schwerpunktmäßig haben sich der Justizrat mit den notwendigen Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg beschäftigt. Das waren auf der einen Seite justizielle Maßnahmen und auf der anderen Seite solche, zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei Verbrechen, die im Zusammenhang mit der Aggression Russlands gegen die Ukraine begangen wurden. Bei ihren Sachstandsberichten zum Kampf gegen die Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen haben die Europäische Kommission (KOM) und der Ratsvorsitz insbesondere auf die bereits erfolgten Schritte hingewiesen: Gemeinsam mit der Ukraine sei eine Ermittlungsgruppe zur Verfolgung von Kriegsverbrechen eingerichtet worden, die mithilfe von Eurojust einen nützlichen Rahmen für die Koordinierungen darstellt. Am Sitz des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag soll nun ein neues Zentrum eingerichtet werden. In der laufenden Diskussion zur Frage des Sondertribunals haben sich einige Mitgliedstaaten (Estland, Lettland und Luxemburg) für die Einrichtung ausgesprochen, während Slowenien und Spanien angemahnt haben, dass hierfür ein hohes Maß an Legitimität durch breite Unterstützung innerhalb der Staatengemeinschaft erforderlich sei. Bundesjustizminister Buschmann sprach sich für die die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs aus, wobei perspektivisch dieser auch das Verbrechen des rechtswidrigen Angriffskriegs ahnden können sollte.

Darüber hinaus hat der schwedische Ratsvorsitz einen aktuellen Fortschrittsbericht zu den laufenden Beratungen über den Entwurf der Richtlinie über die Einziehung von Vermögenswerten und die Beschlagnahme abgegeben. Danach hätten die Mitgliedstaaten von Anfang an ihre Unterstützung für die Ziele und die Struktur des Vorschlags bekräftigt, aber auch Fragen zu einigen Bestimmungen des Vorschlags aufgeworfen, wie in Bezug auf solche Vorschriften, die im Unionsrecht und im nationalen Recht neu seien. Besonders die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten sei auf Fachebene noch zu diskutieren, da diese Einziehungsmöglichkeiten nur in einigen Mitgliedstaaten schon bestehen würden. Weiter seien noch Details zum Anwendungsbereich und zur Identifizierung und Verfolgung von Vermögensgegenständen zu diskutieren. Die Ratspräsidentschaft hat das Dossier als prioritär eingestuft und eine politische Einigung im Rat für Juni 2023 in Aussicht gestellt.

Der Rat billigte Schlussfolgerungen zur Rolle des zivilgesellschaftlichen Raums für den Schutz und die Förderung der Grundrechte in der EU. In den Schlussfolgerungen wird hervorgehoben, dass die Vereinigungsfreiheit eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft und des ordnungsgemäßen Funktionierens des öffentlichen Lebens spielt. Ungerechtfertigte Einschränkungen des Handlungsspielraums von Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern könnten eine Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit darstellen. In der Aussprache haben viele Mitgliedstaaten betont, dass die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure am Gesetzgebungsverfahren wichtig sei und gestärkt wurde, beispielweise durch digitale Beteiligungsformen. Einige Wortnehmende haben auf die Notwendigkeit von transparente Verfahren auf Behördenebene und im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen.

Zu dem in Vorbereitung befindlichen Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA (EU-US Data Privacy Framework) berichtete die Europäische Kommission über Fortschritte. Der Entwurf des neuen Angemessenheitsbeschlusses sei Mitte Dezember 2022 vorgelegt worden. Hierzu habe der Europäische Datenschutzausschuss Stellung genommen. Darin erkenne er an, dass ein angemessenes Schutzniveau der Fluggastdaten entsprechend der vom EuGH entwickelten Kriterien anzunehmen sei. Gleichzeitig habe er aber auch Kritik geäußert. So seien teilweise zusätzliche Erläuterungen der KOM erforderlich, auch müsse das vorgesehene Monitoring verbessert werden. Die KOM werde diese Empfehlungen umsetzen und den Vorschlag den Mitgliedstaaten anschließend vorlegen. Gleichzeitig müssten die USA noch Zusagen umsetzen. Die KOM hofft, dass das Vorhaben vor dem Sommer 2023 abgeschlossen werden könne. (UV)

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