| Europäisches Katastrophenschutzverfahren

Mitgliedstaat Spanien bittet aufgrund schwerer Überschwemmungen um Hilfen aus dem EU-Solidaritätsfonds

Am 2. November 2024 erklärte der spanische Ministerpräsident, dass seine Regierung in Kontakt mit der Europäischen Kommission getreten sei und Verfahren zur Beantragung von Hilfen aus dem europäischen Solidaritätsfonds eingeleitet habe. Grund dafür sind die schweren Überschwemmungen in der Region Valencia, die mehr als 200 Tote und zahlreiche Vermisste gefordert haben.
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Das Land Spanien bedankte sich bei allen Behörden und Institutionen auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene und über die Europäische Union hinaus für die zahlreichen und aufrichtigen Solidaritätsbekundungen. Am Montag hatte die Europäische Kommission nach dem Besuch des spanischen Ministers für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit ihre Bereitschaft bekräftigt, dem Land bei der Bewältigung der Folgen der Katastrophe zu unterstützen. In einem Gespräch mit dem für Krisenmanagement zuständigen Kommissar Janez Lenarčič wurden die Instrumente für die Unterstützung und den Wiederaufbau erörtert. 

Spanien hat (vorerst) noch keinen Antrag auf Aktivierung des europäischen Katastrophenschutzverfahrens gestellt, mit dem die EU die Entsendung von Soforthilfen an einen von einer Naturkatastrophe betroffenen Mitgliedstaat koordiniert. (YA)

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