| Antigen-Schnelltests

Mitgliedstaaten einigen sich auf gegenseitige Anerkennung

Infos zum Coronavirus
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Die Mitgliedstaaten setzen ihr koordiniertes Vorgehen gegen die Covid-19-Pandemie weiter fort. Am 17. Februar 2021 haben sie sich im Ausschuss für Gesundheitssicherheit auf eine gemeinsame Liste von Antigen-Schnelltests verständigt, auf eine Auswahl von Antigen-Schnelltests, deren Ergebnisse sie gegenseitig anerkennen werden, sowie auf einen standardisierten Datensatz für die Testergebnisse bzw. Testbescheinigungen. Diese drei Elemente werden fortlaufend überprüft und aktualisiert.

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission (JCR) aktualisiert derzeit ihre entsprechende COVID-19-Datenbank, um die Informationen zu Antigen-Schnelltests mit den Informationen des Ausschusses für Gesundheitssicherheit zu integrieren. Die Mitgliedstaaten haben mit ihrer jetzt erfolgten Einigung eine Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2021 für einen gemeinsamen Rahmen für die Nutzung und Validierung von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung von Testergebnissen umgesetzt.

Im Ausschuss für Gesundheitssicherheit sind alle Mitgliedstaaten vertreten. Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und die Türkei haben eine Beobachterrolle. Den Vorsitz des Ausschusses hat die Kommission inne. Seine Hauptaufgabe ist die Förderung der Koordinierung und des Austauschs von bewährten Verfahren und Informationen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten konsultieren sich auch innerhalb des Ausschusses, um die nationalen Reaktionen auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu koordinieren. (MK)

https://ec.europa.eu/germany/news/20210218-corona-antigen-schnelltests_de

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